Benignes Prostatasyndrom

Cialis ausnahmsweise auf Kassenkosten APOTHEKE ADHOC, 13.06.2014 13:12 Uhr

Klarstellung des G-BA: Der Wirkstoff Tadalafil soll in einer Wirkstärke von 5 mg zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms verordnungsfähig werden. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will Cialis (Tadalafil) von Eli Lilly verordnungsfähig machen – zumindest für Männer mit benignem Prostatasyndrom. In der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wurde beim Wirkstoff Tadalafil die Ausnahme „5 mg zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms bei erwachsenen Männern“ eingefügt.

Von der Verordnungsfähigkeit sind Arzneimittel ausgeschlossen, „bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht“. Darunter falle das Anwendungsgebiet benignes Prostatasyndrom allerdings nicht, begründet der G-BA seine Entscheidung. Daher werde „zur entsprechenden Klarstellung“ die Ausnahmeregelung aufgenommen.

Für das Anwendungsgebiet „Behandlung der erektilen Dysfunktion bei erwachsenen Männern“ gelte der Ausschluss aber weiterhin. Für diese Anwendung sei Tadalafil weiterhin nicht verordnungsfähig.