Arzneimittelzulassungen

BfArM: 740 neue Arzneimittel APOTHEKE ADHOC, 09.07.2014 10:05 Uhr

Aktuelle Statistik: Seit Anfang des Jahres hat das BfArM 740 neue Arzneimittel zugelassen und 15 Präparaten die Zulassung versagt. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Von Januar bis Mai hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 740 neue Arzneimittel zugelassen. 15 Arzneimitteln wurde die Zulassung versagt und 130 Anträge nahmen die Hersteller zurück. Das geht aus der aktuellen Statistik des BfArM hervor. 677 neue Anträge sind im gleichen Zeitraum neu eingegangen.

Im vergangenen Jahr hat das BfArM 2245 Arzneimittel zugelassen, 26 Präparaten wurde die Zulassung versagt, 303 Anträge wurden zurückgenommen.

Insgesamt sind in Deutschland laut BfArM derzeit 97.817 Arzneimittel zugelassen. Davon sind 47.326 verschreibungspflichtig, 19.451 dürfen ohne Rezept in der Apotheke abgegeben werden und 29.611 sind frei verkäuflich. 1420 sind betäubungsmittelrezeptpflichtig und neun gibt es auf T-Rezept.

33.318 der Zulassungen sind durch das BfArM erfolgt und 17.260 haben eine zentrale EU-Zulassung, wobei jede Packungsgröße einzeln gezählt wird. 37.754 haben eine Standardzulassung oder als homöopathisches Arzneimittel eine Standardregistrierung. Diese sind von der Zulassungspflicht beziehungsweise der Pflicht der Einzelregistrierung freigestellt, weil keine Gefährdung von Mensch und Tier besteht. Weitere 1233 sind homöopathische Arzneimittel.

5588 Arzneimittel haben eine Nachzulassung und 2664 eine Nachregistrierung. Nachzulassungen beziehen sich auf die „Altarzneimittel“, die schon 1978 auf dem Markt waren, als das Arzneimittelgesetz (AMG) in Kraft trat. Bis Ende April 1990 galten sie als zugelassen.

Die Bearbeitung der Anträge der Hersteller auf Verlängerung gelten als Nachzulassung. Ende 2005 wurde die Bearbeitung abgeschlossen, die Präparate unterliegen, bei positivem Bescheid, seitdem denselben Vorschriften wie die regulär zugelassenen Arzneimittel.