Medikationsfehler

AMTS-Anleitung für Apotheker APOTHEKE ADHOC, 10.12.2015 14:20 Uhr

Berlin - 

Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) ist wichtig. Zur Vermeidung von Medikationsfehlern haben Apotheker und Ärzte eine Flut von Informationen und Materialien zur Verfügung. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat jetzt im Internet amtlich abgesegnete Abgabehinweise für bestimmte Medikamente zum Download bereitgestellt. Die eigens dafür eingerichtete Website wurde im Rahmen der Überarbeitung der „Good Practice Guides“ zur Vermeidung von Medikationsfehlern frei geschaltet.

Mit dem neuen Service will die EMA praktische Hilfen für Apotheker und Ärzte bereitstellen, um Medikationsfehler zu vermeiden. Aktuell geht die Behörde davon aus, dass zwischen 20 und 56 Prozent der gemeldeten unerwünschten Arzneimittelwirkungen durch Medikationsfehler hervorgerufen werden. Um diese Zahl zu senken, nimmt die Behörde nicht nur Hersteller und Fachpersonal in die Pflicht, sondern startet auch eigene Initiativen.

Auf der neuen Website sind bislang sieben Dokumente zum Download verfügbar, die sich mit der Anwendung von einzelnen Medikamenten oder bestimmten Therapieformen auseinandersetzen. Darunter findet sich beispielsweise eine Leitlinie zur Prävention von Medikationsfehlern bei stark wirksamen Insulinen mit mehr als 100 I.E. pro ml. Daneben können unter anderem Hinweise für die Anwendung von Onkologika wie Blincyto (Blinatumomab), Farydak (Panobinostat) und das Fentany-Pflaster Ionsys abgerufen werden.

Jedes Dokument enthält eine Kurzbeschreibung der Indikation sowie praktische Hinweise für Patienten und Angehörige der Gesundheitsberufe. Für die Anwendung hochdosierter Insuline wird beispielsweise beschrieben, wie eine Umstellung von niedriger zu hoher Dosis zu erfolgen hat und wie eng der Patient betreut werden soll. Apotheker werden aufgefordert, die Anwendung der passenden Pens mit dem Patienten zu üben und die Unterschiede zu den vorher genutzten Applikationshilfen zu erklären.

Bislang sind die Informationen ausschließlich in englischer Sprache verfügbar. Die EMA plant, die Homepage fortlaufend mit weiteren Informationen zu bestücken. Neben den einzelnen Dokumenten findet man auf der Plattform außerdem einen direkten Link zum Meldeformular für Nebenwirkungen.

Parallel hat die EMA zwei Leitlinien für die pharmazeutische Industrie überarbeitet. Die beiden umfangreichen Dokumente regeln den Umgang der Hersteller mit Nebenwirkungsmeldungen und die Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Fehlern in der Handhabung von Medikamenten. Auf mehr als 40 Seiten wird im Detail beschrieben, wie Pharmafirmen die eingehenden Meldungen aufnehmen, codieren und in die zentrale Datenbank der EMA einzuspeisen haben.

In der aktuellen Version der „Leitlinie zur Risikominimierung und Prävention von Medikationsfehlern“ rückt die EMA die Grundsätze, die ein Hersteller im Vorfeld einzuhalten hat, weiter in den Mittelpunkt: Die Firmen sollen künftig bei der Namenswahl und der Packungsgestaltung noch mehr Augenmerk an den Tag legen, um eine Verwechslung mit anderen Produkten sicher ausschließen. Weiterhin soll verstärkt darauf geachtet werden, dass Fachinformation und Packungsbeilage lesbar und gut verständlich sind.

Auch das BfArM hat sich das Thema AMTS auf die Fahne geschrieben und 2014 ein Forschungsprojekt zu Medikationsfehlern gestartet. In den zentralen Notaufnahmen der Universitätskliniken Bonn, Fürth und Ulm werden derzeit sämtliche Notfalleinweisungen daraufhin untersucht, ob sie durch Fehler bei der Verschreibung oder Anwendung von Arzneimitteln verursacht wurden. Das Projekt wird vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit 580.000 Euro gefördert.