Vier Ausnahmen bleiben

Antibiotikasäfte: Versorgungsmangel generell aufgehoben 30.06.2025 13:02 Uhr

Berlin - 

Im April 2023 hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Versorgungsmangel bei antibiotikahaltigen Säften für Kinder bekanntgegeben. Dieser gilt nun offiziell als aufgehoben. Ausnahmen gelten für Antibiotikasäfte mit Erythromycin, Clindamycin, Cotrimoxazol und Cefuroxim.

Vor Kurzem hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angkündigt, den Versorgungsmangel bei Antibiotikasäften für Kinder aufheben zu wollen. Inzwischen sind nur noch vereinzelt Wirkstoffe von Einschränkungen in der Versorgung betroffen. Der „Beirat zur Bewertung der Versorgungslage mit Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind“ hatte dem Vorschlag unter Auflagen zugestimmt – unter anderem nach einer Überprüfung der jeweiligen Restbestände.

Außerdem sollten noch die Meldungen der Anhörung zur Dringlichkeitsliste aus April 2025 abgewartet und Abfragen beim Großhandel über die noch im Umlauf befindliche Importware getätigt werden. Auf dieser Grundlage sollte dann die Entscheidung über das Ende des Versorgungsmangels oder eine Einschränkung des Versorgungsmangels auf einzelne Antibiotika getroffen werden, so der Beirat.

Diese Klärung ist nun abgeschlossen und mit der Bekanntmachung vom 10. Juni, die am 26. Juni im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, hat das BMG den Versorgungsmangel für beendet erklärt. Die Versorgungslage habe sich „grundsätzlich stabilisiert“, der zuvor festgestellte Versorgungsmangel bestehe nicht mehr bestehe.

Ausnahmen bei Erythromycin, Clindamycin, Cotrimoxazol und Cefuroxim

Einige Wirkstoffe sind weiterhin von Engpässen betroffen. „Bei antibiotikahaltigen Säften für Kinder mit den Wirkstoffen Erythromycin, Clindamycin, Cotrimoxazol, Cefuroxim besteht nach Information des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte weiterhin eine kritische Versorgungslage und damit ein Versorgungsmangel in Deutschland. Die Bekanntmachung vom 19. April 2023 besteht insoweit fort“, so das BMG in seiner Bekanntmachung.

„Ein genereller Versorgungsmangel mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder hingegen besteht nicht mehr“, fasst das BfArM zusammen.