Antiallergika: Ebastin soll in die Sichtwahl 04.11.2026 15:51 Uhr
Mit Ebastin könnte ein weiteres Antiallergikum rezeptfrei werden. Im Februar wird sich der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht (SVA) mit einem entsprechenden Antrag befassen. Zwei weitere Wirkstoffe stehen ebenfalls auf der Tagesordnung.
Für Ebastin zur oralen Anwendung gibt es einen Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht. Der Wirkstoff gehört zu den wenig sedierenden H1-Antihistaminika der 2. Generation. Die Substanz wirkt antiallergisch, indem sie die Wirkungen von lokal freigesetztem Histamin wie Schwellung, Rötung und Juckreiz sowie die systemischen Wirkungen von Histamin wie Bronchokonstriktion, Blutdruckabfall und eine Steigerung der Drüsentätigkeit inhibiert.
Zugelassen sind entsprechende Präparate wie Ebastel (Almirall) zur symptomatischen Behandlung der saisonalen und perennialen allergischen Rhinitis mit oder ohne allergischer Bindehautentzündung bei Patientinnen und Patienten ab zwölf Jahren. Eingenommen werden 10 mg einmal täglich. Bei starker Symptomatik sowie bei perennialer allergischer Rhinitis kann die Dosis auf 20 mg erhöht werden.
In den vergangenen Jahren waren wiederholt Antiallergika rezeptfrei geworden, darunter Mometason (2019), Levocetirizin (2020), Desloratadin (2021) sowie Bilastin, Azelastin/Fluticason und Olopatadin (2024).
Melatonin bis 5 mg
Auch Melatonin steht schon wieder auf der Liste für einen OTC-Switch. Gerade erst waren mit der Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) melatoninhaltige Arzneimittel in einer Dosierung von 3 mg je abgeteilter Arzneiform rezeptfrei geworden. Jetzt sollen bis zu 5 mg aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Allerdings gibt es zahlreiche Nahrungsergänzungsmittel, für die laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bislang keine gesetzlichen Höchstmengen festgelegt wurden.
Rx-Switch für Lithium
Lithium zur oralen Anwendung wiederum soll komplett der Verschreibungspflicht unterstellt werden; bislang gilt dies nur „zur Prophylaxe und Behandlung von psychiatrischen Erkrankungen (z. B. bipolaren Störungen, Depressionen) und Cluster-Kopfschmerzen“. Allerdings gibt es nur Hyponorex und Quilonum und keine Präparate mit anderer Indikation.
Hintergrund ist, dass bereits eine moderate Erhöhung des Lithiumspiegels im menschlichen Körper gesundheitlich schwerwiegende Folgen haben kann. Die therapeutischen Dosierungen liegen deutlich über der natürlichen täglichen Aufnahme aus der Nahrung. Die Therapie erfordert aufgrund der geringen therapeutischen Breite eine regelmäßige Kontrolle des Lithiumspiegels sowie der Nieren- und Schilddrüsenfunktion.
Mögliche Anzeichen einer Lithiumvergiftung sind unter anderem starker Durst, häufiges Wasserlassen, Durchfall, Erbrechen, Austrocknung, Zittern, neurologische Störungen wie zum Beispiel Muskelschwäche, Schwindel, Müdigkeit, Verwirrtheit sowie Koordinations-, Sprach- und Sehstörungen. Schwere Vergiftungen können zum zerebralen Anfall, zum Koma oder gar zum Tode führen.
Keine Selbstmedikation
Aufgrund seiner pharmakologischen und gesundheitsgefährdenden Wirkungen ist laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) davon auszugehen, dass es sich bei Erzeugnissen mit zugesetzten Lithiumverbindungen, die als Lebensmittel gekennzeichnet werden, um nicht zugelassene Arzneimittel oder um nicht sichere Lebensmittel handelt. In beiden Fällen ist das Inverkehrbringen deshalb verboten.