Verordnungsfähige Medizinprodukte

Anlage V: Macrogol beta und Kochsalz Pädia APOTHEKE ADHOC, 01.03.2022 08:57 Uhr

Zwei Medizinprodukte finden sich weiterhin auf der Liste der verschreibungsfähigen Produkte. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Das osmotisch wirksame Laxans Macrogol beta (Betapharm) und die hypertone Natriumchlorid-Lösung Kochsalz 6 Prozent Pädia (Pädia) finden sich weiterhin auf der Liste der verschreibungsfähigen Medizinprodukte.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie aktualisiert. Die Befristung der beiden Präparate Macrogol beta (Betapharm) und Kochsalz 6 Prozent Pädia (Pädia) wurde verlängert. Die nicht mehr im handel befindlichen Pädiasalin 6 Prozent Inhalationsampullen wurden gestrichen.

Für Macrogol beta Lemon lautet die genaue Indikation, in der eine Verschreibung zu Lasten der GKV möglich ist: „Für Patienten ab dem vollendeten 12. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation nur in Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase.Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zu Behandlung der Obstipation.“ Die Befristung wurde bis zum 26. Mai 2024 verlängert.

Wichtig: Macrogol ist als Arzneimittel und als Medizinprodukt im Handel. Bei der Abgabe müssen Apotheken beachten, dass ein Arzneimittel nicht gegen ein Medizinprodukt ausgetauscht werden darf. Auch bei der Auswahl der Packungsgröße entscheidet mitunter die Art der Zulassung. So unterliegen Arzneimittel der Packungsgrößenverordnung – für Macrogol ist eine N3-Größe als Packung mit maximal 50 Einzeldosen definiert. Medizinprodukte unterliegen nicht der Packungsgrößenverordnung. Steht das Präparat auf der Liste der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie, so können auch Packungen mit 100 beuteln verschrieben werden.

Die hypertone Kochsalzlösung kann „zur symptomatischen Inhalationsbehandlung der Mukoviszidose für Patienten ab dem vollendeten 6. Lebensjahr“ verschrieben werden.“ Die Befristung wurde bis zum 27. Mai 2024 verlängert. Durch die regelmäßige Inhalation von hypertoner Kochsalzlösung können Mukoviszidose-Patient:innen eine bessere Lebensqualität erzielen, da es zu einer Verbesserung der Lungenfunktion kommen kann. Die Inhalation erhöht die mukoziliäre Clearance. Die Häufigkeit und Intensivität von pulmonalen Exazerbationen kann verringert werden (Husten, Auswurf, Atemnot).