Landgericht Berlin

Säugling im Mutterleib totgespritzt – Erneut Bewährungsstrafen dpa, 12.05.2022 14:18 Uhr

Für zwei Berliner Frauenärzte, die während einer Zwillingsgeburt ein schwer geschädigtes Kind mit Kaliumchlorid totspritzten, bleibt es bei Bewährungsstrafen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Für zwei Berliner Frauenärzte, die während einer Zwillingsgeburt ein schwer geschädigtes Kind mit Kaliumchlorid totspritzten, bleibt es bei Bewährungsstrafen. In einem erneuten Prozess am Landgericht der Hauptstadt ergingen am Donnerstag gegen einen früheren Chefarzt ein Jahr und sieben Monate Haft auf Bewährung, eine leitende Oberärztin erhielt ein Jahr und vier Monate auf Bewährung. Der Schuldspruch gegen die Mediziner wegen gemeinschaftlichen Totschlags in einem minderschweren Fall hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im November 2020 bestätigt.

Mit der jetzigen Entscheidung verringerte die 21. Große Strafkammer des Landgerichts die Strafen gegen die Ärzte etwas. Im ersten Urteil im November 2019 waren gegen den 75-jährigen ehemaligen Chefarzt und die 60-jährige Oberärztin Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten beziehungsweise eineinhalb Jahren ergangen.

In dem Fall kam im Juli 2010 per Kaiserschnitt ein Kind gesund zur Welt, das andere sollte wegen einer schweren Hirnschädigung nicht leben. Auch nach Auffassung des BGH stellte die Tötung des lebensfähigen, aber schwer geschädigten Zwillings ein strafbares Tötungsdelikt und keinen straffreien Schwangerschaftsabbruch dar. Die Regeln zu einem Abbruch würden nur bis zum Beginn der Geburt gelten. Zugleich hoben die Bundesrichter die verhängten Strafen auf und ordneten eine Neuverhandlung allein über das Strafmaß an.