Rettungsassistenz

Schmerzmittel nur mit ärztlicher Anweisung dpa, 24.02.2016 15:53 Uhr

Job verloren: Wenn ein Rettungsassistent seinen Patienten ohne ärztliche Anweisung Schmerzmittel spritzt, ist er für den Beruf ungeeignet und verliert die Zulassung. Foto: Elke Hinkelbein
Lüneburg - 

Wenn ein Rettungsassistent seinen Patienten ohne ärztliche Anweisung Schmerzmittel spritzt, ist er für den Beruf ungeeignet und verliert die Zulassung - das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg entschieden und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover bestätigt. Die Richter wiesen mit ihrem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss den Eilantrag eines langjährigen Rettungsassistenten aus dem Raum Hannover zurück, dem die zuständige Behörde die weitere Ausübung des Berufs untersagt hatte, weil es ihm an der erforderlichen Zuverlässigkeit fehle.

Der Rettungsassistent hatte einer Patientin ohne vorherige ärztliche Weisung einen venösen Zugang gelegt und dann zwei Schmerzmittel verabreicht. Bei der Frau war es dadurch zu Störungen der Feinmotorik, der Sprache und der bildlichen Wahrnehmung gekommen. Per Strafbefehl hatte der Rettungsassistent deshalb wegen vorsätzlicher Körperverletzung eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen erhalten. Die Staatsanwaltschaft ermittelte zudem wegen eines weiteren vergleichbaren Falls.

Aus dem Fehlverhalten des Rettungsassistenten müsse auf die mangelnde Zuverlässigkeit bei der Ausübung des Berufs geschlossen werden, heißt es im OVG-Beschluss. Patienten müssten darauf vertrauen dürfen, dass ihnen der nichtärztliche Rettungsdienst nicht ohne ärztliche Weisung willkürlich potenziell gefährliche Medikamente verabreicht. Erschwerend komme hinzu, dass der Rettungsassistent nicht ansatzweise Einsicht in sein Fehlverhalten gezeigt habe.