Versorgungswerk: Kündigung von Abteilungsleiterin unwirksam 29.06.2026 17:22 Uhr
Die Kündigung einer Abteilungsleiterin des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB) im Kontext mit hohen Verlusten wegen fehlgeschlagener Investments ist unwirksam. Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden und formelle Gründe dafür genannt, wie eine Sprecherin mitteilte.
Damit war die Klage der betroffenen Managerin größtenteils erfolgreich. An ihren Arbeitsplatz darf sie trotzdem nicht zurückkehren, solange die Entscheidung nicht rechtskräftig ist. Die Richter begründeten dies mit „der Schwere der vorgeworfenen Pflichtverletzungen“. Unter diesen Umständen sei dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung bis zu einer endgültigen Klärung nicht zuzumuten.
Hintergrund der Kündigung bilden Kapitalanlagen für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung von Zahnärzten und Zahnärztinnen. Wirtschaftsprüfer ermittelten nach Gerichtsangaben im vergangenen Jahr, dass die Anlagen wohl deutlich weniger wert sind als angenommen. Es wird eine Versorgungslücke von mehr als einer Milliarde Euro befürchtet. Grund dafür sollen riskante Anlagestrategien sein. Die Klägerin war im Rahmen ihrer Tätigkeit an Anlageentscheidungen beteiligt.
Fristen nicht beachtet
Dass weder die fristlose noch die ordentliche Kündigung der Frau erfolgreich war, begründete das Gericht so: Bei der fristlosen Kündigung hielt sich das VZB nicht an eine Zweiwochenfrist, im zweiten Fall wurde der Personalrat nicht ordnungsgemäß angehört.
Gegen das Urteil können beide Seiten Berufung bei der nächsthöheren Instanz, dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, einlegen.
Direktor ebenfalls gekündigt
Ende Januar hatte das Arbeitsgericht die Kündigung des Direktors des Versorgungswerks wegen der fehlgeschlagenen Investments für zulässig erklärt. Der Kläger habe seine Stellung als Direktor und in Leitungsgremien zahlreicher Beteiligungsunternehmen missbraucht, argumentierte das Gericht damals. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Versorgungswerk verlangt inzwischen knapp 50 Millionen Euro Schadenersatz von dem gekündigten Ex-Manager. Zu einer entsprechenden Klage ist beim Arbeitsgericht der Hauptstadt ein Gütetermin am 10. Juli geplant. Der Anwalt des gekündigten Direktors teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, man wolle sich während der Dauer des Verfahrens nicht zu Details äußern.
Verdacht der Korruption
Parallel dazu beschäftigt der Fall weitere Stellen der Berliner Justiz: Die Generalstaatsanwaltschaft hat Ermittlungen eingeleitet und prüft einen Anfangsverdacht der Bestechlichkeit beziehungsweise der Bestechung. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Mit einer mehr als 2000-seitigen Klageschrift geht das Versorgungswerk zudem beim Landgericht Berlin zivilrechtlich gegen ehemalige Führungskräfte, das Land Berlin, einen Wirtschaftsprüfer und die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) vor. Es ist offen, wann es dort zum Prozess kommen könnte.