Vitamin D: EU erlaubt UV-behandelte Würmer 10.02.2025 16:03 Uhr
Die zuständige Kommission genehmigt ab sofort UV-behandeltes Pulver aus Mehlwurmlarven als neuartiges Lebensmittel für Produkte wie Brot, Teigwaren und Käse. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte bereits 2023 die Sicherheit des Produkts bestätigt, das durch die Strahlenbehandlung einen erhöhten Vitamin-D3-Gehalt aufweist.
Eine EU-Durchführungsverordnung der Kommission vom 20. Januar 2025 genehmigt ab sofort das Inverkehrbringen von UV-behandeltem Pulver ganzer Larven von Gelben Mehlwürmern – wissenschaftlicher Name Tenebrio molitor – als neuartiges Lebensmittel. Der französische Anbieter Nutri'Earth hatte den Antrag für die Verwendung des Pulvers in Lebensmitteln wie Brot, Teigwaren, Käse und Obstkonserven eingereicht. Die EFSA bestätigte nach ihrer Bewertung am 28. März 2023 die Sicherheit des Produkts, wobei der durch die UV-Behandlung erhöhte Vitamin-D3-Gehalt berücksichtigt wurde.
Mehlwürmer sind bereits seit dem 3. Januar 2021 in der EU als Lebensmittel für Produkte wie Snacks und Backwaren zugelassen. Die neue Zulassung betrifft somit nur die UV-Behandlung der Larven.
Gesonderte Kennzeichnung erforderlich
Obwohl der Vitamin-D-Gehalt erhöht wird, stelle das Pulver laut Komission keine wesentliche Quelle für das fettlöslische Vitamin dar. Produkte, die dieses Pulver enthalten und einen signifikanten Vitamin-D-Gehalt aufweisen, müssen mit dem Hinweis „enthält durch UV-Behandlung erzeugtes Vitamin D“ gekennzeichnet und der Vitamin-D-Wert in der Nährwertdeklaration angegeben werden.
Die Zulassung gilt für fünf Jahre und ausschließlich für das Produkt von Nutri'Earth. Während dieses Schutzzeitraums darf nur dieses Unternehmen das Pulver vertreiben, es sei denn, ein späterer Antragsteller erhält die Zulassung auf Grundlage rechtmäßig erlangter Daten oder mit Zustimmung von Nutri'Earth.