Bluttest für Schwangere

Trisomie-Test jetzt Kassenleistung Patrick Hollstein, 30.06.2022 08:24 Uhr

Der Trisomie-Test wird Kassenleistung. Foto: Andreas Domma
Berlin - 

Bluttests bei Schwangeren, die Kenntnis über gewisse Erbgutfehler beim Baby versprechen, werden ab 1. Juli in bestimmten Fällen von den Kassen bezahlt. Seit Jahren wird das Thema teils hitzig diskutiert – und noch immer sehen Fachleute gehäufte Bluttests auf Trisomie 21 (Down-Syndrom) als schmalen Grat.

So warnte der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD) vor einem „großen Selektieren“. Aller Anreiz, über eine Behinderung wie das Down-Syndrom beim heranwachsenden Baby Kenntnis zu erhalten, sei „eine potenzielle Entscheidungshilfe, sich einseitig und unkritisch gegen das Kind zu positionieren“, kritisierte ABiD-Sozialberater Dennis Riehle kürzlich in einer Mitteilung.

Sogenannte nicht-invasive Pränataltests (NIPT) stehen Frauen schon seit 2012 zur Verfügung, allerdings müssen sie bislang in der Regel selbst bezahlt werden. Beim Test wird eine Blutprobe der werdenden Mutter auf bestimmte Erbgutfehler des Fötus untersucht: etwa auf eine Trisomie 21, die mit unterschiedlich ausgeprägten körperlichen und geistigen Auffälligkeiten einhergeht. Ist das Testergebnis negativ, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, dass das Ungeborene Trisomie 21 hat.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte schon 2019 grundlegend entschieden, dass der NIPT auf die Trisomien 21, 13 sowie 18 in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung unter Verwendung einer Versicherteninformation Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden soll. Der Ausschuss argumentiert, der Bluttest sei im Gegensatz zu älteren Methoden ohne Risiko.

Thomas von Ostrowski, Vorstandsmitglied des Berufsverbands niedergelassener Pränatalmediziner (BVNP), sagte der dpa, er sehe vor allem ein Problem in der unklaren Festlegung, für wen die Tests bezahlt werden sollen. „Unter keinen Umständen darf der NIPT als Reihenuntersuchung auf Trisomie 21 verstanden werden.“ Dies könnte aus seiner Sicht angesichts der unklaren Vorgaben aber passieren. „Zentrale Herausforderung wird das Gespräch mit der Schwangeren sein, um dieser eine selbstbestimmte Entscheidung zu ermöglichen.“