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Thüringen: Notfallversorgung für Ukraineflüchtlinge gesichert APOTHEKE ADHOC/dpa, 19.04.2022 15:04 Uhr

Ukrainische Flagge.
Ukrainische Flüchtlinge können nach der Ankunft in Thüringen ab sofort direkt ohne Zuzahlung mit Medikamenten versorgt werden. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ist die medizinische Notfallversorgung in Thüringen jetzt gesichert. Migrationsminister Dirk Adams (Grüne) hat nach Angaben seines Ministeriums am Donnerstag eine entsprechende Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und dem Apothekerverband unterzeichnet.

Eingeschlossen sei die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln bei Notfällen. Die Vereinbarung sei befristet bis 31. Mai 2022, könnte aber in zwei Schritten um jeweils drei Monate verlängert werden. Die Kosten für die Notfallbehandlung übernimmt das Land – das gilt neben den Behandlungskosten auch für Arzneimittelkosten und Notarzteinsätze. Apotheken rechnen mit dem Landesverwaltungsamt ab.

Damit gebe es jetzt eine Grundlage für die medizinische Versorgung der Geflüchteten, die nach ihrer Ankunft in Thüringen auf dringend benötigte Medikamente, beispielsweise gegen Diabetes, oder eine Behandlung angewiesen seien, erklärte Adams. Es gehe um Geflüchtete aus der Ukraine, die noch keine elektronische Gesundheitskarte oder einen personalisierten Anspruchsnachweis der Krankenkassen hätten.

Ärzte sollen die Geflüchteten darauf hinweisen, dass sie sich unverzüglich bei der örtlich zuständigen Sozialbehörde vorzustellen haben.

Kritik der Bundesärztekammer

Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, ist mit der bundesweiten Versorgung von Flüchtlingen aktuell nicht zufrieden und übt Kritik. Nur in neun Bundesländern gebe es ein unkompliziertes Verfahren, bei dem Flüchtlinge schnell eine elektronische Gesundheitskarte erhielten. Reinhardt appellierte außerdem an die Länder, eine rasche Beschäftigung von geflüchteten ukrainischen Ärzten in Deutschland zu ermöglichen. Dazu gebe es die Möglichkeit, vor einer regulären Approbation sogenannte Berufserlaubnisse zu erteilen.