Strafverfahren

Nacktaufnahmen: Arzt droht Berufsverbot dpa/APOTHEKE ADHOC, 10.09.2015 18:18 Uhr

Bewährung und Berufsverbot gefordert: Mit den heimlichen Nacktaufnahmen hat der filmende Mediziner nach Ansicht der Staatsanwaltschaft einen erheblichen Vertrauensbruch gegenüber seinen Patientinnen begangen. Foto: Elke Hinkelbein
Osnabrück - 

Im Prozess gegen einen Arzt, der heimlich Patientinnen gefilmt haben soll, hat die Staatsanwaltschaft heute zwei Jahre Haft auf Bewährung und ein Berufsverbot gefordert. Außerdem soll der 62 Jahre alte Mediziner nach Ansicht der Ankläger eine Geldbuße in Höhe von 100.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Osnabrück.

Auch der Verteidiger habe für eine Bewährungsstrafe plädiert, aber darauf hingewiesen, dass der Angeklagte bereits mehr als 200.000 Euro an die Geschädigten als Schmerzensgeld und für die Anwaltskosten bezahlt habe. Bei einer weiteren Geldauflage sei er wirtschaftlich ruiniert. Der Angeklagte selber entschuldigte sich am Schluss des Prozesses nochmals für seine Taten. Das Urteil soll am kommenden Mittwoch gesprochen werden.

Ein erheblicher Vertrauensbruch des Angeklagten gegenüber seinen Patientinnen sei ohne Frage festzustellen. Dabei handelte es sich um Patientinnen, die psychisch krank, geistig oder körperlich behindert waren. Dem Angeklagten sei allerdings zugute zu halten, dass er umfassend geständig war, er sich schon außergerichtlich um Schadenswiedergutmachung bemüht habe und er aufgrund der Taten seine Familie, sein soziales Umfeld und seinen Beruf habe aufgeben müssen.

Der Mann soll 72 Patientinnen heimlich bei der Untersuchung mit einer Kugelschreiberkamera gefilmt, und einige auch sexuell missbraucht haben. Außerdem soll er kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos auf seinen Computern gespeichert gehabt haben.