Drogeriemarkt-Pleite

Schlecker-Familie: Anklage verlangt Haftstrafen dpa, 20.11.2017 16:59 Uhr

Hat Anton Schlecker im Angesicht der bevorstehenden Pleite seiner Drogeriekette Millionen zur Seite geschafft? Ja, sagt die Staatsanwaltschaft – und fordert entsprechende Strafen. Foto: Rainer Hauenschild
Stuttgart - 

Ex-Drogeriemarktkönig Anton Schlecker soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für mehrere Jahre ins Gefängnis. Im Prozess vor dem Landgericht Stuttgart, in dem seit März die Pleite der Drogeriekette juristisch aufgearbeitet wird, beantragten die Vertreter der Anklage drei Jahre Haft für den 73-Jährigen.

Den Vorwurf des Bankrotts hielten sie im Wesentlichen für bewiesen, betonten die Staatsanwälte in ihrem Plädoyer. Schlecker soll ihnen zufolge vor der Insolvenz des Unternehmens Geld zur Seite geschafft und so dem Zugriff der Gläubiger entzogen zu haben. Als sogenannter Einzelkaufmann haftete er mit seinem privaten Vermögen für die Firma.

Auch für Schleckers mitangeklagte Kinder forderte die Anklage Haftstrafen – zwei Jahre und zehn Monate für Sohn Lars, zwei Jahre und acht Monate für Tochter Meike. Den Geschwistern, denen Schleckers Logistik-Tochterfirma LDG gehörte, werden Bankrott, Beihilfe zum Bankrott, Insolvenzverschleppung und Untreue vorgeworfen.

Insgesamt summierte die Staatsanwaltschaft die Schäden auf gut 16 Millionen Euro, im Vergleich zur ursprünglichen Anklageschrift hat sich die Liste der Vorwürfe um einige Punkte verkürzt. Unter anderem geht es um Geldgeschenke sowie um Kosten, die Anton Schlecker für seine Kinder übernahm – vor allem aber um die Stundensätze, die das Mutterunternehmen an die LDG zahlte und die aus Sicht der Anklage deutlich zu hoch gewesen sein und damit die Insolvenzmasse geschmälert haben sollen.

Dass die einst größte Drogeriemarktkette Europas 2012 in die Pleite schlitterte und Zehntausende Menschen ihren Job verloren, wird Schlecker vor Gericht nicht vorgeworfen, wie sowohl die Verteidigung als auch die Anklage erneut betonten. „Es kann nicht darum gehen, den Unternehmer Anton Schlecker irgendwie für sein Scheitern zu bestrafen“, sagte Anwalt Norbert Scharf.

Kernpunkt ist vielmehr die Frage, wann Schlecker hätte wissen können und müssen, dass seinem Imperium die Pleite droht - denn dann hätte er keinen Cent mehr daraus abziehen dürfen. Er hatte Anfang 2012 Insolvenz angemeldet. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hatte es infolge von Umsatzrückgängen aber schon 2009 „massive Liquiditätslücken“ gegeben.

Man habe in der Verhandlung das Bild eines Unternehmens bekommen, „in dem es ab 2009 nur noch darum ging, Löcher zu stopfen und sich von einer Liquiditätslücke zur nächsten zu hangeln“. Spätestens Ende 2010 habe Schlecker als erfahrener Kaufmann und quasi alleinherrschender Firmenchef Bescheid gewusst, argumentierten die Ankläger.

Die Verteidigung wies die Vorwürfe zurück und zweifelte erneut vor allem die Gutachten zur möglichen Absehbarkeit der Insolvenz und zur Höhe der Stundensätze für die LDG an, auf die sich die Staatsanwaltschaft im Wesentlichen stützt. Vor gut einer Woche hatten Schlecker und seine Kinder noch einmal vier Millionen Euro an den Insolvenzverwalter gezahlt, die in die Insolvenzmasse fließen. Die Staatsanwaltschaft sprach von einem „gewichtigen Beitrag zur Schadenswiedergutmachung“, der letztlich jedoch nicht ausreiche.