Spitzenreiter Bayern

Schlafmohn: Häufigerer Anbau, weniger Fläche Hanna Meiertöns, 24.05.2023 14:28 Uhr

Immer mehr Landwirte und landwirtschaftliche Betriebe bauen Schlafmohn an. Ingo Bartussek – stock.adobe.com
Berlin - 

788 Hektar Schlafmohn (Papaver somniferum) wurden 2022 bundesweit angebaut, damit sank die Anbaufläche zum ersten Mal seit vielen Jahren – die Anzahl der anbauenden Betriebe stieg dabei aber an.

In den letzten Jahren wuchsen die Anbauflächen für Schlafmohn stetig an, das ist laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zum einen auf die gestiegene Nachfrage nach regionalen Produkten zurückzuführen, zum anderen lasse sich Schlafmohn sowohl konventionell als auch ökologisch sehr gut anbauen. Der Anbau diene vor allem der Gewinnung von Schlafmohnsamen, welche dann als Lebensmittel (Backware, kaltgepresste Öle) weiterverarbeitet werden.

Neuer Spitzenreiter

Im Rekordjahr 2021wurden insgesamt 1077 Hektar Schlafmohn angebaut, diese Fläche schrumpfte im vergangenen Jahr um rund ein Viertel auf 788 Hektar. Spitzenreiter unter den Bundesländern mit einer jährlichen Anbauflächengröße von 182 Hektar angebautem Schlafmohn war Bayern und verdrängt damit Sachsen von der Spitzenposition. Der Spitzenreiter der letzten Jahre folgt mit 147 Hektar auf Platz 2. An dritter Position steht Hessen mit 98 Hektar, knapp dahinter folgt Niedersachsen mit 87 Hektar angebautem Schlafmohn.

Betäubungsmittelrechtliche Vorschriften

Auch wenn die jährliche Anbaufläche an Schlafmohn gesunken ist, entscheiden sich laut BfArM immer mehr Landwirte und landwirtschaftliche Betriebe dazu Schlafmohn als Alternative zu den gängigen Ackerkulturen in die Fruchtfolge aufzunehmen. Unabhängig von der Anzahl der Pflanzen bedarf es in Deutschland aber einer Genehmigung zum Anbau. Denn in Deutschland unterstehen die Pflanzen den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften. Grund ist das enthaltene Morphin im Milchsaft der Pflanzen.

Rund 270 Landwirte und landwirtschaftliche Betriebe sind aktuell im Besitz der für den Anbau erforderlichen betäubungsmittelrechtlichen Erlaubnis nach § 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG), so das BfArM. Im vergangenen Jahr waren es nur rund 190 gewesen. Die Erlaubnis kann bei der Bundesopiumstelle beantragt werden: Die Gebühr für Landwirte beträgt 240 Euro, wissenschaftliche Einrichtungen müssen eine herabgesetzte Erlaubnisgebühr zwischen 190 und 240 Euro bezahlen.

Schlafmohn im Garten

Auch in den Gärten von Privatpersonen ist Schlafmohn zu finden, die Blüten des Schlafmohns erstrahlen dabei in verschiedenen Nuancen von dunkelviolett bis hellrosa. Doch auch Vorgärten können nur mit vorheriger Genehmigung bepflanzt werden. Für Hobby-Gärtner empfiehlt sich das Pflanzen Morphin-armer Sorten mit einem Morphin-gehalt von unter 0,02 Prozent. Laut BfArM eignen sich hier unter anderem die beiden Sommermohnsorten „Mieszko“ und „Viola“ sowie die Wintermohnsorte „Zeno Morphex“. Die ermäßigte Erlaubnisgebühr für Privatpersonen beträgt 95 Euro. Derzeit ist 61 Personen in Deutschland der Anbau von Schlafmohn zu privaten Zwecken erlaubt, so das BfArM.