Ausnahmegenehmigung des BfArM

Schlafmohn-Anbau: Bayern vor Sachsen 04.06.2025 11:37 Uhr

Berlin - 

Schlafmohn wird auch in Deutschland angebaut, und zwar unter streng kontrollierten Bedingungen. Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mitteilt, hat die Menge im vergangenen Jahr deutlich zugelegt. Bayern liegt nach starken Zuwächsen jetzt das dritte in Jahr in Folge vorn.

In Deutschland wurde im Jahr 2024 auf 1066 Hektar Schlafmohn angebaut. Laut der am BfArM angesiedelten Bundesopiumstelle ist das ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr um rund 50 Prozent (2023: 701 Hektar). Damit liegt der Wert nahezu wieder auf dem Niveau von 2021, als die Gesamtanbaufläche mit 1077 Hektar ihren bisherigen Höchststand erreichte hatte.

Spitzenreiter unter den Bundesländern ist Bayern mit einer Anbaufläche von 285,1 Hektar. Sachsen folgt mit 256,5 Hektar auf Platz 2 und Niedersachsen mit 105,2 Hektar auf Platz 3.

Den stärksten Anstieg der Anbaufläche gab es in Thüringen. Dort hat sich die Fläche von 5,1 Hektar auf 59,1 Hektar mehr als verzehnfacht. Weitere deutliche Anstiege gab es in Brandenburg (von 7,2 Hektar auf 49,2 Hektar) und Sachsen-Anhalt (von 41,4 Hektar auf 98,7 Hektar)

Gestiegen ist auch die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe, die Schlafmohn anbauen. Aktuell sind 309 landwirtschaftliche Betriebe im Besitz der für den Anbau erforderlichen Erlaubnis nach § 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG), welche bei der Bundesopiumstelle beantragt werden kann. Die Zahl der Personen, die Schlafmohn zu privaten Zwecken anbauen, ist mit 59 gleichgeblieben.

Mit dem Anbau von Schlafmohn wird Schlafmohnsamen gewonnen. Dieser wird als Lebensmittel etwa in Backwerk eingesetzt oder zu kaltgepressten Ölen weiterverarbeitet.

In Deutschland unterstehen die Pflanzen und Pflanzenteile von Papaver somniferum den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften. Dies ist vor allem auf das im Milchsaft der Pflanze enthaltene Morphin zurückzuführen. Für den Anbau ist daher, unabhängig von der Zahl der Pflanzen, eine betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis erforderlich. Das gilt nicht nur für die gewerbliche, sondern auch für die private Nutzung, etwa im Garten.

Angebaut werden dürfen ausschließlich morphinarme Sorten. Hierzu zählen aktuell die beiden Sommermohnsorten „Mieszko“ und „Viola“ sowie die Wintermohnsorte „Zeno Morphex“ mit einem Morphingehalt von jeweils unter 0,02 Prozent.