1077 Hektar bundesweit

Sachsen ist Spitzenreiter beim Schlafmohnanbau APOTHEKE ADHOC, 14.05.2022 07:53 Uhr

Schlafmohn wird auf immer mehr Flächen in Deutschland angebaut. Hierfür bedarf es eine Genehmigung. Foto: Wikipedia
Berlin - 

In Deutschland wird immer mehr Schlafmohn angebaut. In den vergangenen sechs Jahren hat sich die Gesamtfläche versechsfacht. Spitzenreiter mit 303 Hektar ist Sachsen.

Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) haben derzeit rund 190 Landwirte und landwirtschaftliche Betriebe eine betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis von der Bundesopiumstelle zum Anbau von Schlafmohn (Papaver somniferum). In den letzten Jahren sind immer mehr Landwirte hinzugekommen, sodass auch die gesamtgenutzte Fläche gewachsen ist. Diese war im Jahr 2021 sechsmal größer als noch 2016. Insgesamt werden 1077 Hektar mit Schlafmohn beackert.

303 Hektar dieser Gesamtfläche finden sich dabei in Sachsen. Auf Platz 2 folgt Niedersachsen mit 176 Hektar. Danach folgen Bayern mit 153 und Sachsen-Anhalt mir 148 Hektar. Laut BfArM dient der Anbau vor allem der Gewinnung von Schlafmohnsamen, welche dann als Lebensmittel (Backware, kaltgepressten Ölen) weiterverarbeitet werden.

Anbau nur mit Erlaubnis

Unabhängig von der Anzahl der Pflanzen bedarf es in Deutschland einer Genehmigung zum Anbau. Denn in Deutschland unterstehen die Pflanzen den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften. Grund ist das enthaltene Morphin im Milchsaft der Pflanzen.

Auch in vielen Gärten wird Schlafmohn zu Zierzwecken angebaut. Die Blüten des Schlafmohns erstrahlen dabei in verschiedenen Nuancen von dunkelviolett bis hellrosa. Doch auch Vorgärten können nur mit vorheriger Genehmigung bepflanzt werden. Für Hobby-Gärtner empfiehlt sich das Pflanzen Morphin-armer Sorten mit einem Morphin-gehalt von unter 0,02 Prozent. Laut BfArM eignen sich hier unter anderem die beiden Sommermohnsorten „Mieszko“ und „Viola“ sowie die Wintermohnsorte „Zeno Morphex“.

Übrigens: Die Erlaubnisgebühr für Landwirte beträgt 240 Euro. Wissenschaftliche Einrichtungen müssen eine herabgesetzte Erlaubnisgebühr zwischen 190 und 240 Euro bezahlen.