Rezeptbetrug

Zu viele Rezepte: Bewährungsstrafe für Apotheker APOTHEKE ADHOC, 11.07.2014 15:14 Uhr

Betrugsvorwürfe: Ein Apotheker aus Krefeld wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er unzulässig Rezepte abgerechnet hat. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Ein Apotheker aus Krefeld wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt: Das Amtsgericht Krefeld sah es als erwiesen an, dass der Pharmazeut Verschreibungen unzulässig abgerechnet hatte. Dabei hatte ihm eine Patientin geholfen, die sich bei verschiedenen Ärzten Rezepte über Myfortic (Mycophenolsäure) und Prograf (Tacrolimus) ausstellen ließ.

Die betroffene AOK Rheinland/Hamburg hatte Anzeige erstattet. Dem Amtsgericht zufolge liegt der entstandene Schaden bei rund 40.000 Euro. Die Frau habe sich die Arzneimittel in einer Menge verschreiben lassen, die 100 Prozent über der empfohlenen Tagesdosis gelegen habe.

In 51 Fällen wurden zwischen Juli und Dezember 2010 Rezepte unzulässig abgerechnet worden. Das Gericht ist davon ausgegangen, dass zwischen den Tatbeteiligten eine Absprache bestand. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Apotheker hat nun eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen.

In den Betrug ist ein zweiter Apotheker involviert: Auch bei diesem soll die Patientin Rezepte eingelöst haben. Dieser Fall wird vor dem Amtsgericht Mönchen-Gladbach verhandelt.