Patient verstorben – Regress
Rezept nach Todestag: Arzt soll zahlen 09.03.2026 14:14 Uhr
Berlin -
In Bayern wird eine onkologische Praxis in Regress genommen, weil sie ein Rezept ausgestellt hat, nachdem der Patient schon verstorben war. Laut Sozialgericht München (SG) räumt zwar ein, dass es gerade bei der Krebsbehandlung für die Ärztinnen und Ärzte finanzielle Risiken gibt. Diese müssten aber durch ein entsprechendes Praxismanagement minimiert werden.