Reproduktionsmedizin

Fünf Jahre Haft für Gynäkologen dpa, 20.10.2015 09:50 Uhr aktualisiert am 20.10.2015 12:29 Uhr

Fremde Eizellen eingesetzt: Wegen mehrerer Straftaten muss ein Gynäkolge fünf Jahre ins Gefängnis. Foto: Elke Hinkelbein
Hof - 

Wegen mehrerer Straftaten hat das Landgericht Hof einen Reproduktionsmediziner aus Oberfranken zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 57-Jährige Frauen, die ein Kind wollten, Eizellen fremder Frauen eingesetzt hat. Diese Praxis ist in Deutschland verboten. Der Arzt habe dies getan, um sich eine weitere Einnahmequelle zu sichern, sagte der Vorsitzende Richter Siegbert Übelmesser. Zudem hat der Mediziner mehr als eine Million Euro Steuern hinterzogen sowie bei den Abrechnungen für die Kassenärztliche Vereinigung betrogen.

In den Plädoyers vor dem Landgericht Hof hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von achteinhalb Jahren gefordert, zudem ein Berufsverbot von fünf Jahren. Die Verteidigung hielt dreieinhalb Jahre Gefängnis für angemessen. Der Gynäkologe sitzt seit Anfang des Jahres in Untersuchungshaft, vor Gericht hat er die Vorwürfe eingeräumt.