Rangelei wegen Wunsch-Arzneimittel: Rentner vor Gericht 14.06.2026 20:43 Uhr
Im Oktober des vergangenen Jahres soll ein Gespräch über ein Rabattarzneimittel in einer Apotheke im nordrhein-westfälischen Oelde eskaliert sein. Sogar von einer Rangelei zwischen dem Inhaber und dem 67-Jährigen ist die Rede. Das Problem: Das ausgetauschte Arzneimittel sei dem Rentner nicht bekommen, er wollte wieder sein vorheriges Präparat haben. Am Ende sei er einfach mit der geforderten Packung aus der Apotheke spaziert, ohne dass diese ordnungsgemäß abgegeben worden war.
Wie die Regionalzeitung „Die Glocke Oelder Zeitung“ berichtet, startete der entsprechende Prozess hierzu am Mittwoch am Amtsgericht Beckum. Der Staatsanwaltschaft zufolge habe sich der Rentner in der Apotheke über die Wirkung seines Arzneimittels beschwert. Dies habe er per Rezept eine Woche zuvor abgeholt, habe anschließend aber über Nebenwirkungen geklagt. Daher wollte er es in der Apotheke gegen das bekannte Mittel umtauschen.
Eine Angestellte habe erklärt, dass der Wirkstoff identisch und ein Umtausch nicht möglich sei. Einen Unterschied habe es nur bei der Darreichungsform gegeben – Hartkapseln statt Tabletten. Es sei eine längere Diskussion entstanden.
Abschließend soll der Beschuldigte die Packung mit seinem Wunscharzneimittel vom HV-Tisch gegriffen und unter Beschimpfungen die Apotheke verlassen haben. Auf seinem Weg nach draußen habe er den Apotheker zur Seite geschubst, der noch versucht haben soll, den Rentner aufzuhalten. „Er wollte die Packung seiner Begierde“, so der Apotheker vor Gericht.
Angeklagter habe sich vergriffen
„Ich war der Meinung, dass es meine Tabletten sind, habe sie mir genommen und bin rausgegangen, weil mir schlecht war und ich dringend zur Toilette musste“, so der Rentner in seiner Aussage. „Ich wollte einfach weg.“ An ein Schubsen könne er sich nicht erinnern, aber der Apotheker sei ihm zufolge laut geworden. Die Angestellte sprach im Prozess von einer Rangelei.
Die gegriffene Packung habe der Rentner am nächsten Tag wieder zurückgebracht; es habe sich schlicht um ein Versehen gehandelt. „Können Sie sich vorstellen, dass die Packungen verwechselt werden können, wenn man nicht vom Fach ist?“, zitiert die Regionalzeitung den Verteidiger. Der Apotheker habe diese Frage verneint, seine Angestellte nicht.
Staatsanwaltschaft und Schöffengericht kamen zu dem Schluss: „Das Verfahren wird eingestellt“, so der Richter. „Ungewöhnlich“ sei der Fall allemal, einen räuberischen Diebstahl habe man hier abschließend nicht feststellen können.