Prozess

Tödlicher Exorzismus: Angeklagte voll schuldfähig dpa, 06.02.2017 16:44 Uhr

Im Fall einer tödlichen Teufelsaustreibung stehen fünf Angeklagte vor Gericht, drei von ihnen werden als voll schuldfähig eingestuft. Foto: APOTHEKE ADHOC
Frankfurt/Main - 

Drei der fünf Angeklagten im Mordprozess um eine tödliche Teufelsaustreibung sind laut Expertenansicht vollständig schuldfähig. Die Erkenntnisse eines Gutachters wurden heute im Verfahren am Landgericht Frankfurt/Main präsentiert.

Der Psychiater beschäftigte sich dabei mit der 44 Jahre alten Hauptangeklagten sowie deren Kindern (22 und 19 Jahre alt), denen mit zwei anderen, jugendlichen Angeklagten gemeinschaftlicher Mord zur Last gelegt wird. Sie sollen den grausigen Tod einer 41-Jährigen in einem Hotelzimmer in Frankfurt verursacht haben.

Ausdrücklich verneinte der Sachverständige einen Zusammenhang zwischen religiösen Überzeugungen und krankhaftem Wahn. Der Glauben an die Existenz von Geistern, Dämonen oder den Teufel und an ihre Austreibung sei vor dem Hintergrund des Kulturkreises der aus Korea stammenden Angeklagten „nicht per se ungewöhnlich oder abstrus“, sagte der Mediziner.

Mit dem Bericht des zweiten Gutachters zu den beiden Jugendlichen soll der Prozess am 17. Februar fortgesetzt werden. An diesem Tag sind auch die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigern vorgesehen. Das Urteil soll am 28. Februar verkündet werden.