Arzt muss entscheiden
Pflegepersonal muss kein OTC verabreichen 23.06.2026 15:31 Uhr
Berlin -
Die Gabe von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten im Rahmen einer pflegerischen vollstationären Versorgung stellt eine medizinische Behandlungspflege dar, für die je nach vertraglicher Gestaltung eine vorherige ärztliche Anordnung Voraussetzung sein kann. Das hat das Landgericht Hamburg (LG) entschieden.