BTM-Retaxationen

Novitas BKK mahnt Apotheker ab Alexander Müller, 26.10.2011 15:25 Uhr

Berlin - 

Das Vorgehen der [link=16781]Novitas BKK bei der Retaxationen von BTM-Rezepten[/link] erhitzt weiter die Gemüter.Das Vorgehen der Novitas BKK bei der Retaxationen von BTM-Rezepten erhitzt weiter die Gemüter. Dass die Kasse die gesetzlichen Vorgaben bei der Rezeptkontrolle sehr streng auslegt, empfinden viele Apotheker als Schikane. Die BKK hatte ihr Handeln kommunikativ vor allem auf ihrem eigenen Facebook-Account begleitet. Auch der Protest fand in sozialen Netzwerken statt. In Einzelfällen haben Apotheken ihrem Ärger aber offenbar mit zu deutlichen Worten Luft gemacht. Ihnen droht jetzt zusätzlicher Ärger: Die Novitas BKK hat ihre Anwälte eingeschaltet.


Apotheker Dietmar Frensemeyer aus Achern hatte sich in mehreren eigenen Beiträgen über das Vorgehen der Kasse beschwert und unter anderem eine Protest-Internetseite eingerichtet. Wegen seiner Äußerungen bekam er jetzt Post von der renommierten Kanzlei Gleiss Lutz. Er soll eine Unterlassungserklärung abgeben und den Ruf der Kasse künftig nicht mehr öffentlich herabsetzen. Zudem habe er personenbezogene Daten veröffentlicht und damit gegen geltende Vorschriften verstoßen.


Frensemeyer bedauert, dass auf einem im Internet beispielhaft gezeigten Rezept die Sozialversicherungsnummer eines Patienten zu lesen gewesen sei. Auch sei seine Wortwahl manchmal etwas übertrieben gewesen. Alle getroffenen Äußerungen werde er aber nicht zurücknehmen, kündigte der Apotheker an. Er hat die Sache seinem Anwalt übergeben.


Der Apotheker wirft der Novitas BKK vor, ohne Augenmaß zu agieren. „Formaljuristisch mag die Kasse mit ihren Beanstandungen der Rezepte recht haben, aber formaljuristisch kann man keine Versorgung garantieren“, so Frensemeyer. Wegen einer fehlenden Telefonnummer auf dem Rezept könne er einen Schmerzpatienten doch nicht am Wochenende wegschicken, nur weil der Arzt nicht zu erreichen sei.


Er sieht sich und seine Kollegen in der Zwickmühle: „Entweder man begeht unterlassene Hilfeleistung oder man gibt das Arzneimittel ab und erstattet gleich Selbstanzeige wegen des Formfehlers“, so Frensemeyer. Er wünscht sich vom Apothekerverband ein klare Vorgabe, wie er in solchen Fällen vorgehen soll.


Wie viele Apotheken von den Anwälten der Kasse kontaktiert wurden, konnte ein Sprecher auf Nachfrage nicht kurzfristig ermitteln. Es scheine sich aber um Einzelfälle zu handeln.