Behandlungsfehlerstatistik

Medikationsfehler: MTX als Risiko 20.08.2026 11:47 Uhr

Berlin - 

Der Medizinische Dienst hat im vergangenen Jahr bundesweit 11.735 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. In jedem vierten Fall stellten die Gutachterinnen und Gutachter einen Behandlungsfehler mit Schaden fest. Auch Medikationsfehler tauchen in der Statistik auf.

Insgesamt wurden 3503 Behandlungsfehler festgestellt, damit liegt die Quote bei 42,9 Prozent. 7693 Fälle entfallen auf den stationären Bereich, also rund zwei Drittel. 4073 Fälle lassen sich der ambulanten Versorgung zuordnen.

819 Fehler entfallen auf die Diagnosestellung, 1242 auf Operationen und 560 auf die Behandlung. Der Rest ist anderen Bereich wie Pflege, Komplikationen, Notfallmanagement oder Dokumentation zuzuordnen.

Auch Fehler bei der medikamentösen Behandlung wurden geprüft. Von 143 von 432 Fällen wurde ein Fehler nachgewiesen, also gut in jedem dritten Fall.

Ingesamt erlitten 3098 Patientinnen und Patienten auch einen Schaden. In 2700 Fällen wurde ein ursächlicher Zusammenhang nachgewiesen. In 97 Fällen hat der Fehler sogar zum Tod geführt oder wesentlich dazu beigetragen.

150 Fälle waren sogenannte Never Events, also schwerwiegende Komplikationen, die vermeidbar gewesen wären. Hier führen Verwechslungen (50) vor Operationen (35) und Medikationsfehlern (25). Bei Letzeren war in vier Fällen der Wirkstoff Methotrexat (MTX) beteiligt.

Ein Beispiel: Eine 63-jährige Patientin war wegen einer Lungenerkrankung im Krankenhaus. Sie erhielt MTX, im Entlassbrief stand aber eine widerspruchliche Dosierungsangabe: tägliche statt wöchentliche Einnahme. Dies wurde nicht korrigiert, die Überdosierung blieb unbemerkt, bis die Patentin Beschwerden entwickelte.

„Eine Häufung im Fachgebiet zeigt, dass Patientinnen und Patienten auf Behandlungsergebnisse reagieren, wenn diese nicht ihren Erwartungen entsprechen und sie deshalb ein Schadensereignis vermuten“, erläutert Dr. Christine Adolph, Leitende Ärztin und stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bayern. „Fehler bei chirurgischen Eingriffen sind für Patienten in der Regel leichter zu erkennen als zum Beispiel Medikationsfehler. Deshalb werden Fehler bei Operationen eher vorgeworfen als bei anderen Behandlungen.“

Hohe Dunkelziffer

Die Zahlen zeigen laut Medizinischem Dienst nur einen kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Fehlergeschehens. Die Dunkelziffer sie hoch, wissenschaftliche Untersuchungen gingen davon aus, dass es bei etwa 2 bis 4 Prozent der stationären Behandlungen zu vermeidbaren Schadensereignissen komme. Auf Deutschland übertragen entspreche das einer Größenordnung von rund 350.000 bis 700.000 Ereignissen pro Jahr.

Unsichere Versorgung verursache nicht nur unnötiges menschliches Leid, sondern auch erhebliche unnötige Kosten. Dazu gehörten zusätzliche Behandlungen, längere Krankenhausaufenthalte, dauerhafte Gesundheitsschäden und Pflegebedürftigkeit – mit erheblichen Folgekosten für das Gesundheitssystem. Die OECD schätze, dass in hochentwickelten Ländern rund 15 Prozent der Kosten der stationären Versorgung für die Folgen vermeidbarer Schadensereignisse aufgewendet werden. Das entspreche hierzulande einer Größenordnung von rund 16,7 Milliarden Euro.

„Wir diskutieren intensiv über steigende Beitragssätze, Finanzierungslücken und Einsparpotenziale. Dann müssen wir auch darüber sprechen, wie viele Ressourcen durch vermeidbare Schäden in Medizin und Pflege gebunden werden“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund. „Nicht alle diese Kosten werden sich vermeiden lassen. Aber jeder vermeidbare Schaden, den wir verhindern, bedeutet weniger Leid und vermeidet zugleich unnötige Folgekosten. Mehr Patientensicherheit ist deshalb auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit unseres Gesundheitswesens.“

Der medizinische Dienst fordert ein obligatorisches, pseudonymisiertes und sanktionsfreies Meldesystem für Never Events sowie die Pflicht zur Offenheit der Leistungserbringenden. Behandelnde müssen gesetzlich verpflichtet werden, Patientinnen und Patienten umgehend zu informieren, wenn bei ihrer Behandlung etwas Unerwünschtes passiere und es Anhaltspunkte dafür gebe, dass ein Behandlungsfehler die Ursache sein könnte.

Eine solche Informationspflicht stärke nicht nur die Rechte der Betroffenen. Sie schaffe auch einen zusätzlichen Anreiz, solche Ereignisse aufzuarbeiten und Maßnahmen zu ergreifen, damit sie sich nicht wiederholen. „Offenheit ist deshalb nicht nur ein Patientenrecht. Sie ist auch ein Instrument der Fehlerprävention“, sagt Gronemeyer. Fehlerprävention müsse zu einer eigenständigen gesundheitspolitischen Aufgabe werden.