MDK-Jahresstatistik

205 Tote nach Arztfehlern dpa, 12.05.2016 12:06 Uhr aktualisiert am 12.05.2016 14:45 Uhr

4064 Arztfehler bestätigt: Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten, liegen in etwa jedem vierten Fall richtig. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Diagnose, Pflege und Operation als Risiko – trotz aller Aufrufe zu mehr Patientensicherheit gibt es zehntausende Verdachtsfälle und tausende Fehler. Immer mehr Patienten wenden sich wegen eines Verdachts auf Behandlungsfehler an ihre Krankenkasse. So begutachteten die Medizinischen Dienste der Kassen (MDK) im vergangenen Jahr 14.828 Behandlungsfehler-Vorwürfe.

14.828 Mal begutachteten die Medizinischen Dienste der Kassen (MDK) von Patienten gemeldete Verdachtsfälle. Im Jahr zuvor waren es 165 weniger, wie der Medizinische Dienst des Kassen-Spitzenverbands (MDS) mitteilte. Die Zahl dieser Fehler stieg 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 268 auf 4064. In 205 Fällen starben die Patienten.

„Bei den Fehlern, die wir registrieren, handelt es sich um die Spitze eines Eisbergs“, sagte MDS-Vize-Geschäftsführer Stefan Gronemeyer. Zusätzlich beschwerten sich 2015 rund 12.000 Patienten bei Stellen der Ärzteschaft, hier wurden 2132 Fehler festgestellt. Niemand weiß, wie viele Patienten sich direkt an Gerichte, Anwälte oder Versicherungen wenden. In der Vergangenheit schätzten die Ärzte die Zahl der Beschwerden auf 40.000 insgesamt.

Regelmäßig komme es zu besonders folgenschweren Fehlern, die vermeidbar gewesen wären, sagte der MDS-Experte für Patientensicherheit, Max Skorning. 71 Mal erlitten Patienten der MDK-Statistik zufolge in der Klinik etwa ein schlimmes Druckgeschwür. 35 Mal waren bei einer Operation Tupfer oder anderes im Körper vergessen worden.

7693 der jüngsten Vorwürfe bezogen sich auf eine Behandlung im Operationssaal – bestätigt wurden diese Vorwürfe in knapp jedem vierten Fall. Fast jeder dritte Vorwurf betraf die Orthopädie und die Unfallchirurgie. Jeweils rund jeder zehnte Vorwurf bezog sich auf die Innere beziehungsweise Allgemeinmedizin, die Allgemeinchirurgie sowie die Zahnmedizin. In fünf Prozent der begutachteten Fälle bezogen sich die Vorwürfe auf die Pflege.

Jeder zweite Fehler wurde den Angaben zufolge verursacht, indem eine notwendige Maßnahme nicht oder zu spät durchgeführt wurde. 31 Prozent der Fehler gab es im operativen Bereich, 25 Prozent bei Diagnosen und 9 Prozent bei der Pflege. In 150 Fällen hatte die Diagnose auf Zahnkaries gelautet, in 130 Fällen auf Kniegelenkverschleiß.

Gronemeyer kritisierte mangelnde Transparenz über die Fehler. Es fehle an nationalen Zielen zu ihrer Reduzierung. Auch eine Statistik fehle. „Wir setzen uns für eine Meldepflicht von Behandlungsfehlern ein.“ Erst dann könnten sie umfassend reduziert werden – vergleichbar mit den Unfallursachen im Verkehr. Als mangelndes Anschnallen als Problem erkannt wurde, sei die Gurtpflicht gekommen.

Etwas geringer als die Fehlerzahl ist mit 3156 Fällen die Zahl derjenigen, bei denen ein Fehler nachweislich die Ursache eines Schadens war. Im Jahr 2014 wurden Patienten mehr als 19 Millionen Mal in Kliniken und 688 Millionen Mal ambulant behandelt.

Die Grünen-Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink forderte die Koalition zu gesetzlichen Schritten zur Fehlervermeidung auf. „Dazu braucht es ein bundesweites Monitoring durch eine unabhängige Stelle sowie ein verbindliches Fehlermelde- und Vermeidungssystem.“

Auch drei Jahre nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes zeige sich, dass die Rechte Geschädigter etwa durch eine abgesenkte Beweislast erweitert werden müssten. Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, forderte ein zentrales Behandlungsfehlerregister: Gefordert sei der Gesetzgeber.