Wettschuld

Masern-Wette: Impfgegner muss nicht zahlen dpa, 26.01.2017 18:47 Uhr

Schlussstrich unter Streit um Existenz von Masernvirus: Der Impfgegner muss seine Wettschuld nicht bezahlen. Foto: CDC/Allison M. Maiuri, MPH, CHE
Karlsruhe/Stuttgart - 

Der skurrile Streit um die Existenz von Masernviren zwischen einem Mediziner aus dem Saarland und einem Impfgegner vom Bodensee ist beendet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Mediziners gegen ein Urteil vom Februar 2016 endgültig abgelehnt, teilte ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart heute mit. Zuvor hatten die „Kieler Nachrichten“ darüber berichtet.

Ausgangspunkt war eine Prämie von 100.000 Euro, die der Impfgegner demjenigen versprochen hatte, der ihm eine wissenschaftliche Arbeit liefert, mit der die Existenz des Virus belegt wird.

Der Mediziner nahm das Angebot ernst, reichte mehrere Arbeiten ein – und seine Kontonummer. Während das Landgericht Ravensburg den Impfgegner zur Zahlung seiner „Wettschuld“ verpflichtete, kassierte das OLG diese Entscheidung. Es habe sich um eine Auslobung gehandelt, und der Auslobende bestimme die Regeln. Reichen ihm die Belege nicht, muss er nicht zahlen.