Sonderregelung in Bayern

KV-Praxis rettet Apotheke Laura Schulz, 23.01.2024 09:00 Uhr

In Ering am Inn hat eine Sonderregulung für Arztpraxen nun vermutlich die Apotheke im Ort gerettet. Foto: VRD – stock.adobe.com
Berlin - 

Endlich eine neue Hausärztin für die kleine Gemeinde Ering am Inn. Darüber freuen sich nicht nur die knapp 2000 Einwohner nahe der Grenze zu Österreich, sondern auch Apotheker Laurentiu Kövari. Er betreibt vor Ort die Laurentius-Apotheke und schöpft dank der neuen Ärztin neue Hoffnung.

Seit letzter Woche gibt es in dem südbayerischen Ort wieder eine Hausärztin, nachdem die Praxis seit Oktober 2021 leer gestanden hatte. Dr. Barbara Lageder hat die Praxisräume nun bezogen, vorher mussten die Patient:innen ein paar Kilometer weiter nach Simbach, wo aber zuletzt auch keine Neupatient:innen mehr angenommen wurden, oder nach Bad Füssing. Auf Initiative der Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) ist hier nun eine Versorgungslücke geschlossen worden.

Gleichzeitig wurden damit auch ein paar Sorgen von Apotheker Kövari beseitigt. Corona und die Praxisschließung von Lageders Vorgängerin vor zweieinhalb Jahren haben der kleinen Landapotheke stark zugesetzt. Dass die Ärztin damals ging, war eine große Enttäuschung. „Mittlerweile waren es nicht mehr genug Kunden. Ich habe auch schon überlegt, die Apotheke zu schließen“, so Kövari. „Ich freue mich, dass jetzt doch eine Ärztin eingezogen ist.“

Er habe nun neue Hoffnung, dass alles wieder aufwärts geht, nachdem es zuletzt immer schwieriger geworden sei, die Apotheke zu halten. „Für die Apotheke, für die Patienten, für die Leute in Ering ist das eine große Hoffnung. Wir sind alle froh.“ Noch habe sich die neue Ärztin nicht großartig in seinen Umsätzen bemerkbar gemacht, aber das werde nach und nach kommen, ist sich Kövari sicher.

KV-Sonderregel

Die Ärztin aus Österreich konnte durch eine besondere Initiative der KV gefunden werden. Zusammen mit den medizinischen Fachangestellten könne so ein umfangreiches hausärztliches Versorgungsangebot angeboten werden. Nach Angaben der KV waren für den Neubezug größere Umbauarbeiten nötig, wobei die Gemeinde Ering mithalf, die Praxisräumlichkeiten im ehemaligen Pfarrhaus zu modernisieren. Montag bis Donnerstag können sich die Patient:innen nun von 8 bis 12 Uhr, freitags 11 Uhr sowie montags und donnerstags 16 bis 18 Uhr hausärztlichen Rat holen.

„Ich freue mich auf die hausärztliche Tätigkeit im ländlichen Bereich und darauf, die Menschen in Ering und Umgebung ärztlich begleiten zu dürfen. Das Angebot der KVB, eine Unterstützung auf dem Weg in die Niederlassung anzubieten und den Einstieg zu erleichtern, war für mich der ausschlaggebende Grund, den Schritt in die Einzelpraxis zu wagen“, so Lageder laut KV zur Praxiseröffnung.

Vom Vorstand der KV hieß es zudem: „Mit der neuen Praxis, unserer zweiten Eigeneinrichtung überhaupt, wollen wir zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung im Planungsbereich Simbach am Inn beitragen. Besonders hervorzuheben ist der gute Kontakt zur Gemeinde, die das Vorhaben von Beginn an intensiv unterstützt hat. Wir wünschen der Kollegin Barbara Lageder und ihrem Team einen guten Start!“

In der bayerischen Region kam in diesem Fall eine Sonderregelung zum Einsatz: Ist die Versorgung in einem Planungsbereich nicht ausreichend gedeckt, ist die KV unter bestimmten Bedingungen gesetzlich dazu verpflichtet, selbst eine Arztpraxis, eine sogenannte Eigeneinrichtung, zu betreiben. Ärztinnen und Ärzte soll so mit einer übergangsweise von der KV geführten Praxis der Weg in die Selbstständigkeit geebnet werden. Zu Beginn sind die Ärztinnen und Ärzte erst einmal bei der KV angestellt; nach etwa zwei Jahren soll die Praxis dann selbst übernommen werden.

Die KV beschreibt daher die Vorteile für die niedergelassenen Mediziner:innen so: keine hohen Anfangsinvestitionen, kein wirtschaftliches Risiko während des Praxisaufbaus, unmittelbare Unterstützung beim Aufbau der Praxisprozesse und ein minimierter bürokratischer Aufwand. In diesem Fall profitiert auch die Apotheke vor Ort von der Sonderregelung.