Schokoladentest

Mangelhaft für Warentest APOTHEKE ADHOC, 13.01.2014 17:06 Uhr

Nicht verhältnismäßig: Wertet Warentest einen Anbieter ab, muss der Verbraucher die Gründe nachvollziehen können. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Wer es mit Stiftung Warentest zu tun bekommt, muss zittern: Denn wofür die Prüfer ihre Punkte verteilen, entscheiden sie oft nach eigenem Ermessen. Wer etwa als Hersteller von Matratzen die Henkel zum bequemeren Wenden vergisst, wird abgewertet. Apothekenexklusivität ist nicht mehr als ein Marketingtrick, und Schaufenster von Apotheken sind oft „marktschreierisch“. Doch ein Gericht hat der Willkür jetzt Grenzen gesetzt.

In der Dezember-Ausgabe hatte Warentest Voll-Nuss-Schokolade untersucht. Ritter Sport fiel mit „mangelhaft“ durch: Die Prüfer hatten den Aromastoff Piperonal nachgewiesen, der ihrer Meinung nach ausschließlich chemisch hergestellt werden kann. Weil aber im Zutatenverzeichnis von natürlichem Aroma die Rede sei, seien die Deklaration irreführend und die Schokolade nicht verkehrsfähig.

Ritter Sport erwirkte vor dem Landgericht München I eine einstweilige Verfügung, die jetzt bestätigt wurde. Warentest hatte nicht nachweisen können, dass tatsächlich synthetisch hergestelltes Aroma verwendet worden war.

Trotzdem hatten die Prüfer an ihrer Behauptung festgehalten; im Verfahren hatten die Anwälte versucht, die mangelnde Verkehrsfähigkeit indirekt abzuleiten.

Dies ließen die Richter nicht gelten. Angesichts ihrer mangelnden Transparenz stehe die Testberichterstattung ohnehin „außer Verhältnis zu den Aufgaben und Zielen einer sachlichen Verbraucheraufklärung“.

So stehe es den Testern zwar frei, strenge Maßstäbe anzuwenden und etwa die Verwendung natürlicher Aromen einzufordern. Die Gründe für die Erwägungen müssten jedoch offen gelegt werden, damit Verbraucher nachvollziehen könnten, warum eine Bewertung im Einzelfall gut oder schlecht ausfalle.

Grundsätzlich genieße die Stiftung wegen des Allgemeininteresses der Untersuchungen weitgehende Meinungsäußerungsfreiheit. In unbilliger Weise dürfe kein Anbieter in seiner Stellung am Markt beeinträchtigt werden. Warentest gab sich unbeeindruckt und will in Berufung gehen.