Medikamentenhandel

Geldstrafe für Fluninoc ohne Rezept Carolin Bauer, 22.08.2012 15:05 Uhr

Berlin - 

Ein Apotheker aus Bielefeld ist wegen des illegalen Handels mit Medikamenten zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er habe das Schlafmittel Fluninoc (Flunitrazepan) in 250 Fällen ohne Rezept abgegeben, urteilten die Richter vor dem Amtsgericht Bielefeld. Der Apotheker hatte dagegen beteuert, Rezepte beliefert zu haben. Als Strafe soll er 9600 Euro zahlen.

 

Fluninoc ist in der Drogenszene beliebt. Auf dem Schwarzmarkt soll eine Tablette mehr als zwei Euro wert sein. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Apotheker das Schlafmittel von 2007 bis 2010 an mehrere Drogenabhängige verkauft hat. Teilweise soll er bis zu 50 Packungen am Tag weitergegeben haben.

Der Arzt, der die Verordnungen ausgestellt haben soll, ist während der Ermittlungen gestorben. Er konnte nicht mehr vernommen werden. Als Zeugen wurden Drogenabhängige und Menschen aus dem Umkreis des Arztes befragt.

Das Nebengeschäft des Apothekers war nur durch einen Zufall aufgeflogen: Bei einem vorherigen Verfahren gegen einen Drogensüchtigen gab es Hinweise auf das illegale Geschäft des Apothekers. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen begonnen. Das Urteil des Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.