Lebensmittelwerbung

Register für Werbeaussagen dpa, 06.12.2012 12:47 Uhr

Berlin - 

Lebensmittelhersteller dürfen bald nur noch mit bestimmten gesundheitsbezogenen Aussagen werben. Die Angaben müssen nach einem Zulassungsverfahren in eine besondere Liste im Rahmen der EU-Health-Claims-Verordnung aufgenommen worden sein. Darauf weist das Bundesverbraucherministerium hin.

Ab dem 14. Dezember sind demnach alle gesundheitsbezogenen Werbeaussagen verboten, die nicht auf der sogenannten Artikel-13-Liste stehen, sich aber auf die dort aufgeführten Stoffe beziehen. Als Beispiel nennt das Ministerium die Behauptung, dass Eisen zu einer Reduktion übermäßigen Haarausfalls beitrage. Dies wäre nicht mehr erlaubt.

Die Liste umfasst zurzeit 222 Angaben, für die die behauptete Wirkung wissenschaftlich nachgewiesen ist und die die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) positiv bewertet hat. Dem Ministerium zufolge steht noch die Prüfung von rund 2000 Angaben zu pflanzlichen und etwa 200 anderen Stoffen, darunter Mikroorganismen, aus.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in dieser Woche entschieden, dass der Werbeslogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ für einen Fruchtquark als gesundheitsbezogene Angabe grundsätzlich nicht zulässig ist. Das Verbot ergebe sich aus der EU-Health-Claims-Verordnung. In die Irre führe der Spruch Verbraucher allerdings nicht, weil deutlich gemacht werde, dass es sich bei dem Produkt um etwas anderes als Milch handele

Verbraucherschützer sehen das anders: „Die Aufmachung dieses Quarks richtet sich nicht nur an durchschnittlich aufgeklärte Eltern, sondern insbesondere an Kinder“, sagte Hartmut König, Leiter der Ernährungsabteilung bei der Verbraucherzentrale Hessen. Bis ins Alter von etwa acht Jahren könnten Kindern noch nicht kritisch mit Werbeaussagen umgehen.

Als richtigen Weg wertete König allerdings die Entscheidung des BGH, den Fall noch dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen, um klären zu lassen, ob der Hersteller sich den Slogan als gesundheitsbezogene Angabe hätte genehmigen lassen müssen. Solche Aussagen hielten einer wissenschaftlichen Prüfung und einer Bewertung durch die EFSA selten stand.