Ermittlungsverfahren

Apotheker verweigert Traubenzucker Julia Pradel, 02.10.2013 12:43 Uhr

Unterlassene Hilfeleistung? In Osnabrück ermittelt die Staatsanwaltschaft, weil ein Apotheker keinen Traubenzucker an eine offenbar unterzuckerte Diabetespatientin abgegeben haben soll. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

In Osnabrück muss sich ein Apotheker womöglich wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten: Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen, weil der Pharmazeut einer unterzuckerten Diabetespatientin keinen Traubenzucker gegeben haben soll. Konkreter Auslöser für das Verfahren war ein Bericht der Osnabrücker Zeitung über den Vorfall.

Die 15-jährige Patientin soll schwitzend und zitternd in die Apotheke gekommen sein, ihre Notlage geschildert und den Pharmazeuten um Traubenzucker gebeten haben, berichtete die Zeitung im September. Der Apotheker habe keine Proben vorrätig gehabt und dem Mädchen eine Packung für 65 Cent angeboten. Ohne Bezahlung könne er nichts machen, auch nicht ausnahmsweise, gibt die Zeitung das Gespräch wieder.

Als die Mutter des Mädchens, das kein Geld dabei hatte, daraufhin angerufen habe, sei sie auf eine andere Apotheke verwiesen worden. Dorthin habe sich die Tochter „arg geschwächt und zunehmend verängstigt“ geschleppt, schrieb die Osnabrücker Zeitung. In der anderen Apotheke habe sie Traubenzucker erhalten, so dass es ihr nach wenigen Minuten besser gegangen sei.

Der Vater des Mädchens hat daraufhin Beschwerde bei der Apothekerkammer eingereicht. Auch eine Stellungnahme des Apothekers liegt der Kammer in Hannover einer Sprecherin zufolge inzwischen vor. Derzeit werden beide Schreiben geprüft. Bei der Kammer will man aber zunächst die Ergebnisse der Ermittlungen abwarten.

Der Apotheker erklärt nach Auskunft seines Anwalts, dass das Mädchen „keinerlei Anzeichen einer Unterzuckerung“ wie Zittern oder Schwitzen gezeigt habe. Der Apotheker gehe seiner Tätigkeit seit Jahrzehnten nach und wisse, welche Gefahren mit einem Zuckermangel einher gingen. „Er hat die vor ihm stehende fordernde junge Dame falsch eingeschätzt. Andernfalls hätte er ihr natürlich geholfen“, so der Anwalt.