Down-Syndrom: Debatte über Bluttests bei Schwangeren 20.03.2026 14:00 Uhr
Der Bundestag hat über die Lage bei Bluttests für Schwangere auf ein Down-Syndrom des Kindes debattiert. In der sachlich geführten Aussprache warben Abgeordnete einer fraktionsübergreifenden Gruppe für eine Initiative, die auf eine genauere Beobachtung der Umsetzung zielt. „Was ursprünglich als gezielte Untersuchung gedacht war, entwickelt sich zunehmend zu einem flächendeckenden Screening“, sagte der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger. Ein auffälliger Testbefund sei aber keine Diagnose, sondern eine Wahrscheinlichkeitsaussage. Sie setze viele werdende Eltern unter Druck.
Die Tests, die risikoloser als seit Längerem übliche Fruchtwasseruntersuchungen sind, können seit 2022 unter bestimmten Voraussetzungen von der Kasse bezahlt werden. Konkret sieht ein Antrag der Gruppe vor, die Bundesregierung zu einem Monitoring aufzufordern, um zu belastbaren Daten zu kommen. Außerdem solle ein Expertengremium eingesetzt werden, das rechtliche, ethische und gesundheitspolitische Grundlagen der Kassenzulassung prüft.
Anwendung der Tests „weit über Risikofälle hinaus“
Der CDU-Abgeordnete Michael Brand sagte, es seien aus gutem Grund klare Einschränkungen vorgesehen worden. Die Anwendung der Tests sei aber weit über Risikofälle hinaus deutlich angestiegen. Dem Antrag gehe es jetzt um mehr Informationen. SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt sagte, es dürfe nicht sein, dass systematisch nach Menschen mit einer Trisomie gescreent und dann empfohlen und beraten werde, das Kind nicht zu bekommen.
Mareike Hermeier (Linke) sagte in der Debatte, die ohne sonst übliche Fraktionslinien verlief, der Test drohe stillschweigend zur Norm zu werden. Die Rechte Schwangerer und die Würde von Menschen mit Behinderungen dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Selbstbestimmte Entscheidungen von Eltern
Die Grünen-Abgeordnete Paula Piechotta argumentierte: „Wir können die gesellschaftliche Akzeptanz von Menschen mit Behinderungen nicht darüber herstellen, dass wir der einzelnen Frau Selbstbestimmung nehmen.“ Martin Sichert (AfD) sagte, Eltern hätten jedes Recht der Welt, sich auf das Kind vorzubereiten. Dazu gehöre, alle Informationen bekommen zu können. Der Test auf Kassenkosten verhindere auch späte Abbrüche, indem Eltern früh in der Schwangerschaft eine selbstbestimmte Entscheidung treffen könnten.
Bei einem Down-Syndrom haben Menschen in jeder Zelle ein Chromosom mehr. Das Chromosom 21 ist dreifach vorhanden, daher die Bezeichnung Trisomie 21. Folgen sind körperliche Auffälligkeiten und eine verlangsamte motorische, geistige und sprachliche Entwicklung. Ausprägungen sind aber sehr unterschiedlich.
Nun Beratungen in Bundestagsausschüssen
Über den Antrag soll nun zunächst in den Ausschüssen beraten werden. Die Abgeordnetengruppe hatte schon 2024 in der vergangenen Wahlperiode eine solche Initiative eingebracht. Dann kam es aber zur vorzeitigen Auflösung des Parlaments nach dem Bruch der Ampel-Koalition.