Corona-Masken: Händler scheitert mit Klage gegen Bund 22.07.2026 14:05 Uhr
Ein Hamburger Textilhändler ist im Streit um Maskenlieferungen während der Corona-Pandemie mit einer Klage gegen den Bund gescheitert. Der Händler hatte sich auch auf Mails mit dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) berufen.
Das Bonner Landgericht (LG) wies die Klage der Pure Fashion Agency nun ab. Es sei damals kein Kaufvertrag zustande gekommen, und selbst wenn das doch geschehen wäre, so wären die Ansprüche verjährt, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bellin.
Es ging um FFP2-Masken, OP-Masken, Einweg-Handschuhe, Kittel und andere Ware, die im Zuge der Corona-Pandemie dringend gebraucht wurden. Spahn rief den Angaben zufolge den Textilhändler Matthias Timm im März 2020 überraschend auf dem Handy an, danach wechselten die beiden Mails. Der frühere Profi-Fußballer und Junioren-Nationalspieler betreibt einen Textilhandel etwa mit Restposten, der heute 57-Jährige verfügt über gute Kontakte in die Türkei und andere Staaten. Sein Netzwerk zu Produzenten kam ihm in der Corona-Krise zugute, im Frühjahr 2020 wollte er kurzfristig Schutzausrüstung beschaffen.
Streitwert: 469 Millionen Euro
Am 8. März 2020 rief ihn überraschend der damalige Bundesgesundheitsminister Spahn an, wie in der Gerichtsverhandlung besprochen wurde. Danach schrieben sich Timm und Spahn Mails, die in dem Gerichtsverfahren aktenkundig wurden und der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Er wolle das „heute rechtlich verbindlich [...] einlocken, damit die Masken bei uns in D (Deutschland) landen“, schrieb Spahn demnach am 9. März 2020. Und später: „Jetzt will ich erst mal rechtlich verbindlich das Zeug ;-)“. Der Textilhändler wertete die Korrespondenz als Kaufvertrag über 287 Millionen Euro, inklusive Zinsen wären das bis heute rund 469 Millionen Euro.
Gericht sagt gleich zweimal Nein
War das ein Kaufvertrag oder nicht? In der mündlichen Verhandlung hatte Richter Bellin diese Frage noch offengelassen und keine Andeutung gemacht, wohin er tendiere – der Sachverhalt sei ein interessantes Beispiel für die Lehrbücher, so der Jurist.
Beim Urteil wiederum sprach Bellin Klartext. Mit Blick auf die Mails von Spahn sagte er: „Das ist kein Vertragsschluss, [...] das ist eine große Interessenbekundung, mehr ist das nicht.“ Spahn habe nicht erklärt, dass etwas rechtsverbindlich eingeloggt worden sei, sondern dass etwas rechtsverbindlich eingeloggt werden solle – dazu sei es aber nicht gekommen. Spahn habe an „seine Leute“ verwiesen und dann sei der Vertragsabschluss eben nicht erfolgt.
Das Urteil war deutlich, denn es enthielt gewissermaßen eine doppelte Verneinung der Rechtsansprüche auf die millionenschwere Zahlung. Denn selbst wenn man die Mailkorrespondenz als Kaufvertrag werten würde, so wären die Ansprüche auf Zahlung verjährt, urteilte Richter Bellin. Die damaligen Anwälte des Klägers hatten 2023 zwar einen Mahnbescheid verschickt, um die Verjährung zu hemmen. Dieser sei aber unzulässig, so das Gericht.
Für wen wird es teuer: für den Steuerzahler oder den Kläger?
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Klägers, Dennis Geißler, sagte, er werde das schriftliche Urteil prüfen und seinem Mandanten dann empfehlen, ob eine Berufung sinnvoll sei. Die Kosten des Verfahrens trägt laut Bonner Urteil die Pure Fashion Agency. Sollte die Firma in Berufung gehen, würde der Fall vor dem Kölner Oberlandesgericht landen.
So ein Verfahren kann zwei Jahre dauern – bis zu einem Kölner Urteil könnten sich die Zahlungsansprüche des Klägers inklusive Zinsen auf rund 600 Millionen Euro erhöhen. Es könnte also richtig teuer werden für den Steuerzahler. Oder es wird teuer für den Kläger – verliert der auch in der nächsten Instanz, wird er noch höhere Gerichtskosten zahlen müssen.