Bundesverfassungsgericht

Organspende-Klage gescheitert dpa, 12.08.2016 15:03 Uhr

„Nicht transplantabel“: Wegen privater Streitigkeiten mit dem Arzt rutschte ein Frau aus der Warteliste für eine Spenderniere. Sie klagte, verlor aber vor Gericht. Foto: Elke Hinkelbein
Karlsruhe - 

Kritiker des deutschen Organspende-Systems sind mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerwG) gescheitert. Dabei geht es um eine Patientin, die am Münchner Universitätsklinikum auf der Warteliste für eine Spenderniere stand – bis zu einer Meinungsverschiedenheit zwischen ihrem Ehemann und dem zuständigen Chirurgen.

Als Konsequenz stufte der Arzt die Frau als „nicht transplantabel“ ein: Eine „vertrauensvolle Behandlung“ sei „nicht mehr möglich“. Patienten mit dieser Einstufung werden bei der Organvergabe nicht berücksichtigt. Die Frau klagte.

Zu einer Entscheidung der Verwaltungsgerichte kam es nicht mehr, weil die Frau in der Zwischenzeit in einer anderen Klinik eine neue Niere bekommen hatte. Nach Auffassung der Karlsruher Richter ist daran nichts auszusetzen, wie nun mitgeteilt wurde. Nach der Transplantation sei es nicht mehr geboten gewesen, die Maßnahme des Arztes gerichtlich zu überprüfen.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz, die die Verfassungsklage unterstützt hat, sieht den Fall als Beispiel dafür, dass Patienten auf der Warteliste nicht die vollen Bürgerrechte und keinen wirksamen Rechtsschutz bekämen. „Die Entscheidung hilft Betroffenen überhaupt nicht weiter“, kritisierte Vorstand Eugen Brysch.

Die Verfassungsrichter sehen keinen Anlass einzuschreiten, weil es Betroffenen grundsätzlich möglich sei, sich mit einer Klage zur Wehr zu setzen. Wenn es um Leben und Tod gehe, seien die Gerichte auch verpflichtet, darüber im Eilverfahren zu entscheiden. Im Ernstfall hätte das für die Frau bedeuten können, dass ihr Status auf der Warteliste wieder in „transplantabel“ hätte geändert werden müssen.

Die Richter räumen zwar ein, dass „nicht abschließend geklärt“ sei, welche Gerichte für solche Klagen überhaupt zuständig sind. Dass das in dem Fall zu Nachteilen geführt hätte, sei aber nicht ersichtlich.

Damit bleibe auch künftig unklar, wohin sich Patienten zu wenden hätten, kritisierte Brysch. „Das betrifft nicht nur die 10.000 Menschen auf der Warteliste, sondern auch die Unzähligen, die erst gar nicht auf eine Warteliste kommen.“ Er forderte den Gesetzgeber auf, endlich Klarheit zu schaffen und einen Rechtsweg vorzuschreiben.