Berlin

Fälscher mit Asyl-Rezepten unterwegs Eugenie Ankowitsch, 21.11.2016 15:27 Uhr

Berlin - 

In mehreren Berliner Apotheken sind in den vergangenen Tagen gefälschte Rezepte für hochpreisige Psychopharmaka abgegeben worden. Die Rezepte sollen aus Gesundheitseinrichtungen mehrerer Flüchtlingsheime gestohlen worden sein. Der oder die Täter wurden noch nicht gefasst.

Mehrere Berliner Apotheken gingen in den vergangenen Tagen Rezeptbetrügern auf den Leim. Abgegeben wurden nach Angaben der betroffenen Apotheker Privatrezepte, die aus den medizinischen Notfallstellen mehrerer Flüchtlingsheime stammen sollen. Wie in anderen Bundesländern auch, werden Verordnungen für Flüchtlinge auf Muster-16-Rezepten ausgestellt. In den sogenannten Med-Punkten und in den Rettungsstellen für Asylsuchende werden aber auch blaue Privatrezepte ausgestellt. Sind als Kostenträger „Asyl Berlin“ oder „KV Berlin-Asyl“ angegeben, können diese Privatrezepte ganz normal abgerechnet werden.

Die Rezepte sollen ausschließlich in Apotheken in der Nähe von Berliner S- und U-Bahnhöfen abgegeben worden sein. Auch die Barbara-Apotheke, die in unmittelbarer Nähe des U-Bahnhofs Onkel Toms Hütte liegt, gehört zu den Geschädigten.

Laut Inhaber Carsten Herdin kam in der vergangenen Woche ein Mann mittleren Alters mit Migrationshintergrund in die Apotheke. Auf Englisch habe er anhand eines Rezeptfotos drei Packungen Lyrica 300 geordert. Am Freitag holte er die bestellten Arzneimittel ab. Dabei habe er ein Rezept mit einer offenbar gefälschten Unterschrift und ohne Arztnamen vorgelegt. Dies hat die Mitarbeiter der Apotheke allerdings erst später bemerkt.

„Auf allen Rezepten ist zwar eine Unterschrift vorhanden. Sie lässt sich aber keinem Arzt zuordnen“, berichtet Michael Jeinsen von Pharm.Assec in Berlin. Ihm liegen nach eigenen Angaben mehrere Schadensmeldungen vor. Die Preise der abgegebenen Medikamente würden zwischen 500 und 700 Euro liegen.

Ein weiteres gefälschtes Rezept, das in einer anderen Berliner Apotheke abgegeben wurde, soll sogar bereits eingereicht worden sein. Erst dort ist laut Jeinsen aufgefallen, dass sich die Unterschrift keinem Arzt zuordnen lasse. Aus Kulanz hat der Kostenträger allerdings die Kosten übernommen.

Nicht immer gehen solche Fälle zugunsten der Apotheker aus. Versicherer Jeinsen empfiehlt daher, die Vollständigkeit der Rezepte in jedem einzelnen Fall eingehend zu prüfen. „Die Prüfung des Rezeptes gehört zur kaufmännischen Sorgfaltspflicht. Wird sie nicht durchgeführt, zahlt die Versicherung nicht und der Apotheker bleibt auf den Kosten sitzen“, erklärt er. „In einem Verdachtsfall sollte man umgehend die Polizei informieren“. Wer der oder die Täter sind, ist noch nicht bekannt.