Belgien

Lebenslänglich für Doppelmord-Apotheker APOTHEKE ADHOC, 07.10.2015 13:50 Uhr aktualisiert am 08.10.2015 09:04 Uhr

Berlin - 

Apotheker Marc van O. ist des doppelten Mordes schuldig gesprochen worden. Dem Belgier wird vorgeworfen, sowohl seine Frau Hanane J. als auch seine Freundin Veerle C. vergiftet zu haben. Die Taten seien 2009 und 2013 begangen worden. Das Genter Schwurgericht hat den 47-Jährigen am Dienstagabend schuldig gesprochen, am Mittwoch wurde das Strafmaß verkündet.

Van O. ist seit Mai 2013 wegen des Verdachts auf Mord inhaftiert, nachdem die Leiche seiner Freundin im Gent-Brügge-Kanal in Lovendegem entdeckt worden war. Der Apotheker gestand, dass er sie vergiftet und ins Wasser geworfen habe. Im Rahmen der Untersuchungen prüften die Ermittler auch noch einmal die Umstände des Todes seiner Frau im August 2009. Beide Frauen starben nach der Einnahme von Barbituraten. Van O. bestand aber darauf, dass seine erste Frau Selbstmord begangen habe.

Staatsanwältin Bernadette Baeyens hatte dafür plädiert, den Angeklagten schuldig zu sprechen, berichtet der belgische Gerichtsreporter Gust Verwerft. Die Verteidigung setzte sich in der Sache J. für einen Freispruch ein. Nach fünfstündiger Debatte einigte sich die Jury darauf, van O. in beiden Fällen schuldig zu sprechen.

Ausschlaggebend sei die Parallele bezüglich der Todesursache gewesen: Beide Opfer seien an einer Überdosis von Barbituraten gestorben. Als Apotheker habe van O. gewusst, dass die Menge des verabreichten Arzneimittels tödlich gewesen sei. Das beweise den Vorsatz, urteilte das Gericht.

Der Angeklagte räumte vor dem Schwurgericht ein, dass er seine Freundin absichtlich getötet habe: Er sei sehr wütend auf sie gewesen und habe die Barbiturate in einem Glas Wein aufgelöst. Fünf Minuten später sei ihm klar geworden, was getan habe und er habe ihr ein anderes Getränk gegeben.

Zu jenem Zeitpunkt hatte sie aber bereits mehr als die Hälfte des Glases getrunken. Er habe gehofft, dass die Wirkung nicht einsetzen würde, die er ursprünglich beabsichtigt hatte. Er habe aber gewusst, dass es zu spät war.

Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Bart Meganck, welche Wirkung er sich denn gewünscht habe, antwortete van O., er habe seine Lebensgefährtin mit dem Mittel töten wollen. Im Nachhinein bewertete er dies als einen „kranken Gedanken“. Über das Mittel sei er eher zufällig gestolpert: Um den Wein zu suchen, habe er zwei Schränke geöffnet, dabei sei ihm das Cyclobarbital in die Hände gefallen.

In Bezug auf den Tod seiner ersten Frau J. blieb van O. bei seiner Version, sie habe sich selbst getötet. Vor Gericht sagte er aus, sie sei schwer depressiv gewesen. Am Tag ihres Todes habe sie morgens angedeutet, dass ihr alles zu viel sei. Als man sie fand, habe man vermutet, J. habe sich selbst mit einer Überdosis Benzodiazepine vergiftet. Tatsächlich habe man aber Pentobarbital in ihrem Blut gefunden, berichtet Gerichtsreporter Verwerft.

Die Jury urteilte, es sei nicht vorstellbar, dass J. sich selbst mit dem Arzneimittel habe töten wollen. Sie sei nicht mit dem Produkt vertraut gewesen. Ihre Tochter hatte ausgesagt, dass J. in ihrem Schlafzimmer mehrere Medikamente eingenommen habe – ein Mix, den van O. für sie zusammengestellt hatte. Die Tatsache, dass die Tablettendose, aus der sich J. bedient haben soll, keine weibliche DNS aufwies, bestärkte die Jury in ihrer Entscheidung.

Am Mittwoch wurde van O. zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Taten seien „widerwärtig und feige“ gewesen, so die Jury. Er habe methodisch und zielgerichtet gehandelt. Sein Anwalt hatte für 30 Jahre Haft plädiert und dies mit einer Persönlichkeitsstörung des Beklagten begründet. Das Gericht erkannte zwar „psychopathische Persönlichkeitsmerkmale“ an, sah aber keinen Grund für eine reduziertes Strafmaß. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslänglich gefordert.