Bestechungsvorwurf

Arzt und Zyto-Apotheker vor Gericht 04.06.2025 08:18 Uhr

Hamburg - 

In einem Prozess um Bestechung in Zusammenhang mit Zytostatika stehen in Hamburg an ein Onkologe, ein Apotheker und ein Unternehmensberater vor dem Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft einem 63 Jahre alten, vorbestraften Krebsarzt gewerbsmäßige Bestechlichkeit vor, dem 59-jährigen Apotheker und dem 65 Jahre alten Unternehmensberater gewerbsmäßige Bestechung im Gesundheitswesen.

Der Onkologe aus Reinbek soll laut Anklage mit dem Apotheker vereinbart haben, dass dieser Rezepte für die Zubereitung von Zytostatika erhält. Dafür habe der Arzt finanzielle Vorteile gehabt und zwischen 2016 und 2021 ein Darlehen in Höhe von insgesamt 157.500 Euro vom Apotheker bekommen.

Zwischen Oktober 2017 und Dezember 2021 soll der Apotheker im bewussten Zusammenwirken mit dem Arzt die in seiner Apotheke im Stadtteil Harburg eingelösten Rezepte einer Krankenkasse in Rechnung gestellt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern deshalb gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrug in 32 Fällen vor.

Ihnen sei bewusst gewesen, dass diese Verordnungen aufgrund ihrer zu Unrecht getroffenen Vereinbarung nicht abrechnungsfähig waren. Die Krankenkasse beglich die Rechnungen. Hierdurch entstand ihr laut Anklage ein mutmaßlicher Schaden in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro.

Mit dem mitangeklagten Unternehmensberater, der Verbindungen zu einer Apotheke in Aschaffenburg hatte, schloss der Onkologe der Anklage zufolge im Februar 2017 eine ähnliche Vereinbarung. Bis November 2018 soll der Arzt finanzielle Vorteile in Form von Darlehen in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro erhalten haben.