Fälschungsverdacht bei Impfausweisen

Apothekenmitarbeiterin in U-Haft APOTHEKE ADHOC, 25.10.2021 11:48 Uhr

Fälschungen im großen Stil: Gegen eine Apothekenangestellte aus München ist Haftbefehl wegen der Ausstellung unzutreffender Bescheinigungen einer Covid-19-Schutzimpfung erlassen worden. (Symbolbild) Foto: shutterstock.com/travelwild
Berlin - 

Nach einer Razzia in einer Münchener Apotheke sitzt eine Angestellte in Untersuchungshaft. Der Frau wird das Fälschen von Covid-19-Impfzertifikaten im großen Stil vorgeworfen. Der Inhaber des Schwabinger Betriebs sei indes kein Beschuldigter, betont ein Sprecher der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG).

Seit Mitte August sollen zunächst unbekannte Personen auf einem deutschsprachigen Cybercrimeforum – unter einem Pseudonym – unberechtigt erstellte QR-Codes für den digitalen Corona-Impfausweis zum Preis von zuletzt 350 Euro angeboten haben. Eine tatsächliche Impfung habe es jedoch nie gegeben beziehungsweise sei nie nachgewiesen worden. Für das Angebot soll die IT-Infrastruktur der Münchner Apotheke unberechtigterweise genutzt worden sein.

Allein im Oktober sollen über 500 Impfzertifikate ausgestellt worden sein. Auch im EU-Ausland wurde bereits ein auf diese Weise erstellter falscher digitaler Impfausweis entdeckt. Bei der Durchsuchung am Freitagnachmittag durch das ZKG und das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) wurden verschiedene Dokumente sichergestellt. Aus diesen habe sich bei der ersten Sichtung der Verdacht ergeben, dass eine Beschäftigte mit drei weiteren Personen die falschen digitalen Corona-Impfausweise ausgestellt haben könnte, so der Sprecher. Insgesamt waren acht Ermittler vor Ort.

Apotheke aus der Schusslinie nehmen

Deshalb seien im Anschluss auch Privatwohnungen durchsucht worden. Es wurden Kryptowährungen und Bargeld von insgesamt fast 100.000 Euro sichergestellt. Gegen zwei Beschuldigte, unter anderem die Apothekenangestellte, wurde auf Antrag der ZKG am Samstag durch die zuständige Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht München jeweils Haftbefehl wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr erlassen.

Ob es sich bei der Angestellten um eine Apothekerin, PTA oder PKA handelt, will der Sprecher nicht mitteilen. „Wir wollen die Apotheke aus der Schusslinie nehmen“, sagt er. Es solle nicht der Eindruck entstehen, dass die Apotheke so etwas macht, da der Inhaber nicht beschuldigt werde. Weitere Auskünfte seien aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit nicht möglich.

Auf den Vorgang aufmerksam geworden ist die Abteilung Cybercrime des Bundeskriminalamts (BKA) im Rahmen von Recherchen im Darknet. Das Verfahren wurde von dort an das LKA abgegeben. Als Straftatbestände kommen nach dem Durchsuchungsbeschluss die unzutreffende Bescheinigung einer Covid-19-Schutzimpfung und Fälschung technischer Aufzeichnungen in einer Vielzahl von Fällen in Betracht.