Mehr Abgaben für Spirituosen reichen nicht

Ärztekammer: Auch höhere Steuern auch auf Bier und Wein 05.07.2026 10:12 Uhr

Berlin - 

Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßt die Pläne der Bundesregierung Alkohol, Tabak und gesüßte Getränke stärker zu besteuern – fordert aber noch weitergehende Schritte. Bei Alkohol greife die Beschränkung auf einzelne Produktgruppen wie Spirituosen oder Schaumwein zu kurz. „Aus ärztlicher Sicht sollten sämtliche alkoholischen Getränke, einschließlich Wein und Bier, einbezogen werden, um Ausweichreaktionen zu verhindern und den Gesamtkonsum wirksam zu senken.“

Beim Blick auf Tabak- und Nikotinprodukte forderte die Ärztekammer, etwa auch Liquids für Einweg-E-Zigaretten höher zu besteuern, um deren Attraktivität für Kinder und Jugendliche zu verringern. Generell nutze Deutschland „die Möglichkeiten zur Eindämmung des Konsums gesundheitsschädlicher Produkte im europäischen Vergleich bislang nicht konsequent genug“.

Die Pläne von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) für den Bundeshaushalt 2027 sehen unter anderem eine Erhöhung der Tabak- und der Alkoholsteuer vor. Dadurch könnten Spirituosen wie Rum, Wodka und Korn teurer werden. Geplant ist laut Vorlage eine Erhöhung der jeweiligen Steuersätze um 20 Prozent. Das soll auch für Sekt gelten. Von 2028 an soll zudem eine Zuckersteuer auf Getränke wie Limonaden und Colas erhoben werden. Einzelheiten dazu sind jedoch noch offen.

Dabei gibt die BÄK zu bedenken: „Alkohol und Tabak sowie der übermäßige Konsum von Zucker machen nachweislich krank. Dies verursacht millionenfaches Leid, kann Leben verkürzen und belastet das Gesundheitswesen sowie die Volkswirtschaft in erheblichem Maße.“

Die Ärzteschaft fordert zudem, dass die Einnahmen aus den gesundheitsbezogenen Verbrauchsteuern auch konsequent für gesundheitspolitische Zwecke eingesetzt werden. „Sie dürfen nicht allein der Haushaltskonsolidierung dienen. Zielführend wäre die Einrichtung eines Public-Health-Fonds, aus dem Präventionsprogramme, Maßnahmen der Gesundheitsförderung, die Stärkung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung und weitere Aufgaben des Gesundheitswesens finanziert werden können und der aus den zusätzlichen Steuern auf gesundheitsschädliche Genussmittel gespeist wird.“