ZKG sucht Whistleblower

Abrechnungsbetrug: Postfach für Hinweisgeber Sandra Piontek, 01.08.2022 07:44 Uhr

Kiste mit Rezepten.
Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) setzt bei der Bekämpfung von Abrechnungsbetrug auf Whistleblower. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die meisten Hinweise auf Abrechnungsbetrug kommen von den Krankenkassen. Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) setzt aber auch auf Whistleblower. Diese können Verdachtsfälle anonym über ein Postfach melden.

Über das Postfach der ZKG bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg haben Hinweisgeber die Möglichkeit, bei Verdacht auf Abrechnungsbetrug und Korruption eine anonyme oder namentliche Meldung abzugeben.

In eigenen Worten formuliert man stichpunktartig seinen Hinweis und beantwortet Fragen zum Fall. Es gibt außerdem die Möglichkeit, eine Datei mitzusenden. Dabei gilt zu beachten, ob die Datei auf den Autor hinweist. Für das Meldesystem wurde ein eigener geschützter Postkasten eingerichtet, über den auch Rückfragen möglich sind.

„Durch systematischen Abrechnungsbetrug und Korruption Einzelner entstehen dem Gesundheitssystem jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Bei deren Bekämpfung sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen“, heißt es auf der Website. „Alle Hinweise, die helfen können, Vermögensstraftaten zu Lasten des Gesundheitswesens in Bayern aufzudecken oder aufzuklären, können für unsere Arbeit wichtig sein.“

Angesprochen werden etwa Mitarbeiter:innen im Gesundheitswesen, Patient:innen oder deren Angehörige, die beobachtet haben,

  • dass Leistungen abgerechnet werden, die gar nicht, nicht vollständig oder durch nicht qualifiziertes Personal erbracht werden
  • dass andere als die tatsächlich erbrachten Leistungen abgerechnet werden
  • dass für die Abrechnung notwendiges Personal beziehungsweise notwendige Ausstattung fehlt
  • dass Kick-Back-Zahlungen (Rückvergütungen) geleistet werden
  • dass für die bevorzugte Verordnung von Medikamenten und Heilmitteln beziehungsweise die Zuführung von Patienten Geld gezahlt oder andere Vorteile gewährt werden
  • dass Unterschriften, die die Erbringung bestimmter Leistungen bestätigen sollen, blanko im Voraus geleistet werden

Nicht der richtige Ansprechpartner ist die ZKG dagegen bei Behandlungsfehlern, diese fallen in den sachlichen Zuständigkeitsbereich der örtlichen Staatsanwaltschaften. Notfälle oder Gefahrenlagen sollen über den Notruf 110 gemeldet werden.

Bisher gibt es diese Möglichkeit zur Meldung nur in Bayern. Das Postfach existiert seit Oktober, seitdem wurden rund 300 Meldungen übermittelt. Wie viele davon Apotheken betrafen, konnte ein Sprecher nicht sagen.