AOK-Bericht zu Betrug im Gesundheitswesen

Abrechnungsbetrug „häufig erschreckend einfach“ 16.10.2026 12:30 Uhr

Nürnberg - 

Betrüger im Gesundheitswesen haben nach Expertenansicht relativ leichtes Spiel. Abrechnungsbetrug sei „häufig erschreckend einfach“, sagte Torsten Haase, Leitender Oberstaatsanwalt und Chef der bayerischen Spezialstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG). Der Grund: Das Abrechnungssystem in Gesundheit und Pflege sei relativ kompliziert, zugleich fließe viel Geld im System. „Das Risiko, entdeckt zu werden, wird von vielen Tätern als gering eingeschätzt. Zu oft treffen wir auf Kontrollsysteme, die bürokratisch, personalintensiv oder leicht zu umgehen sind.“

Die AOK in Bayern fordert deshalb unter anderem weniger Bürokratie und mehr Transparenz – vor allem im Bereich der Pflege: Bei den Fällen von Abrechnungsbetrug lag die häusliche Krankenpflege vorne. Überprüfungen müssten künftig unangemeldet sein. Und: Die gesetzliche Krankenversicherung setzt beim Check der Daten auch auf Künstliche Intelligenz (KI). Wiederkehrende Unregelmäßigkeiten ließen sich so identifizieren, sagte Dr. Irmgard Stippler, Vorstandschefin der AOK Bayern. Die Beurteilung leiste aber dann der Mensch, betonte sie weiter. „Dafür braucht es Menschen mit Erfahrung und Fachwissen.“ Die AOK ist mit etwa 4,6 Millionen Versicherten die größte gesetzliche Kasse im Freistaat.

Wer Verdachtsfälle von Fehlverhalten melden möchte, könne dies bei der Spezialstaatsanwaltschaft auch anonym machen, betonte Oberstaatsanwalt Dr. Daniel Hader. Bei der AOK gingen zuletzt im Schnitt neun Hinweise pro Arbeitstag zu möglichem Fehlverhalten ein. Diese dürften nicht nur von betroffenen Patient:innen kommen, auch beispielsweise in Arztpraxen oder Apotheken Beschäftigte könnten sich bei Auffälligkeiten anonym melden.

2024 und 2025 gingen bei der Kasse 4278 Hinweise ein; 4052 Fälle wurden verfolgt – die Schadensumme belaufe sich hier auf 24,64 Millionen Euro für die Versichertengemeinschaft. 12,28 Millionen Euro davon konnten von den Tätern zurückgeholt werden.

„Mir ist wichtig zu betonen: Wir stellen niemanden unter Generalverdacht. Wir setzen stattdessen auf eine Fehlverhaltensbekämpfung mit Augenmaß“, so Stippler. Fehlverhaltensbekämpfung müsse dort ansetzen, wo es konkrete Anhaltspunkte für systematisches Fehlverhalten gebe.

In der ZKG arbeiten demnach 15 Staatsanwält:innen, zwei IT-Forensiker sowie fünf Abrechnungs- und Buchhaltungsfachkräfte an den Fällen. Seit Start im Jahr 2020 liefen knapp 30 Prozent der Verfahren gegen Ärzt:innen, knapp 20 Prozent gegen Pflegedienste, 13 Prozent gegen Betreiber:innen von Corona-Testzentren und 10 Prozent gegen Physiotherapeut:innen. Zahlen zu Apotheken wurden nicht genannt.