Schwindelprodukte

ABDA: Apotheken beraten zu Quacksalberei APOTHEKE ADHOC, 16.09.2015 10:45 Uhr

Berlin - 

Die ABDA meldet sich zu einem Verbraucherthema zu Wort: Werbeversprechen für Nahrungsergänzungsmittel sollen demnach kritisch hinterfragt werden – Kunden sollten sich im Zweifelsfall beraten lassen: „Ihr Apotheker informiert Sie kompetent und unabhängig darüber, woran Sie Schwindelprodukte erkennen und welche Präparate wirklich helfen“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer (BAK).

Unseriöse Werbung sei mit gesundem Menschenverstand zu entlarven: „Wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein, dann ist es oft auch nicht wahr“, so Benkert. Es gebe verschiedene häufige Anzeichen für Quacksalberei, etwa Erfolgs- oder Geld-zurück-Garantien. Auch wenn ein Präparat angeblich gegen viele unterschiedliche Krankheiten wirke, sollten Verbraucher grundsätzlich skeptisch sein. Vorsicht sei auch angebracht, wenn etwas besser als die Schulmedizin sein solle.

Patienten müssten für Schwindelprodukte obendrein oft viel Geld bezahlen, die Krankenkasse erstatte die Präparate aber nicht. Das könnte Patienten fälschlicherweise dazu verleiten, ihre bewährte Therapie ohne Rücksprache mit dem Arzt und dem Apotheker abzuändern oder abzusetzen, warnt die ABDA.

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) verbiete außerhalb der Fachkreise unter anderem die Werbung mit Krankengeschichten oder wissenschaftlichen Studien. Gerade wenn wissenschaftliche Studien fehlten, verwiesen Geschäftemacher gerne auf Erfahrungsberichte einzelner Patienten, die aber oft schlicht erfunden seien. Auch euphorische Patientenberichte in Internetforen oder -blogs könnten gefälscht sein.

Seriöse Arzneimittel können Patienten laut ABDA an der Zulassungsnummer erkennen, die auf jeder der Packung aufgedruckt ist. Die in Anzeigen oft genannte Pharmazentralnummer sei hingegen nur eine Bestellnummer, sie schütze nicht vor Quacksalberei.