Zyto-Abrechnung

VZA-Apotheker rechnen direkt mit HUK ab APOTHEKE ADHOC, 19.09.2013 12:02 Uhr

Ohne Vorauskasse: VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim will die Zyto-Abrechnung mit privaten Krankenversicherungen vereinfachen. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) erleichtert für seine rund 250 Mitglieder die direkte Abrechnung von Rezepten über chemotherapeutische Arzneimittel: Der Verband hat eine Vereinbarung mit der HUK-Coburg und deren Tochterunternehmen PAX-Familienfürsorge getroffen. Solche Deals zur Direktabrechnung existieren bereits mit der Debeka, der Barmenia und der Halleschen Krankenversicherung.

Laut VZA verringert sich dadurch der bürokratische Aufwand für alle Beteiligten. Die Krebspatienten müssten ihre oft teuren Medikamente nicht mehr vorfinanzieren und einzeln abrechnen. Die Apotheken erhielten mehr Zeit für die Betreuung der Patienten. „Die Direktabrechnung bedeutet einen Gewinn an Zuverlässigkeit und Vereinfachung der gesamten Verfahrens- und Zahlungsabläufe“, so VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim.

Erstattungsansprüche des Patienten werden an die Apotheke per Formular abgetreten. Wegen des generellen Abtretungsverbots ist jeweils eine Einzelgenehmigung durch die Krankenversicherung erforderlich. Die Überweisung des fälligen Betrags an die Apotheke soll binnen eines Monats erfolgen. Selbstbehalte macht die Versicherung bei ihren Versicherten geltend.

Die Vereinbarung erfasst parenterale Zubereitungen inklusive unterstützender Arzneimittel (Supportiva) und verordneter Hilfsmittel, die nun von Apotheken mit privaten Krankenversicherungen direkt abgerechnet werden können.