Werbung für Erkältungsmittel

Wick: Ärger um Platz 1 Alexander Müller, 18.11.2022 11:34 Uhr aktualisiert am 23.11.2022 09:38 Uhr

Wick Daynait ist die Nummer 1, darf damit aber nicht missverständlich werben. Foto: P&G
Berlin - 

Wick zählt fraglos zu den bekanntesten Erkältungsmitteln im Markt. Aber als „Deutschlands Nr. 1 Tag & Nacht Erkältungsmittel“ darf Hersteller Procter & Gamble (P&C) sein Produkt Wick Daynait laut einem aktuellen Urteil trotzdem nicht bezeichnen. Das Landgericht Frankfurt (LG) sah darin eine nicht zutreffende und damit irreführende Behauptung einer Spitzenstellung.

Wick hatte in einem Fernsehspot mehrfach mit der angegriffenen Aussage geworben. Die Wettbewerbszentrale hatte moniert, dass Verbraucher:innen die Werbung so verstünden würden, dass das Wick Daynait das erfolgreichste – im Sinne von meistverkaufte – Erkältungsmittel sei. Tatsächlich sei es aber gemessen am Umsatz lediglich die Nummer 7 unter den in Deutschland am meisten verkauften Erkältungsmitteln.

In dem Verfahren ging es letztlich um die Frage, ob sich die Spitzenstellungsbehauptung auf den Markt aller Erkältungsmittel bezieht oder nicht. P&G wollte die Aussage so verstanden wissen, dass sie sich auf den Markt der „Tag & Nacht Arzneimittel“ bezog – denn da ist der Hersteller mit Wick Daynait tatsächlich Marktführer.

Das LG entschied, dass sich die Werbung auf den gesamten Markt der Erkältungsmittel beziehe und nicht auf einen Teilmarkt. Ohne weitere Erläuterung gingen Verbraucher:innen davon aus, dass es sich um ein Erkältungsmittel handele, das sie 24 Stunden am Tag einnehmen könnten und das am Tag und in der Nacht wirke.

Laut P&G ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. Man werde gegen das Urteil Berufung einlegen und den Claim „Deutschlands Nr. 1 Tag & Nacht Erkältungsmittel“ so lange weiter nutzen. „Wann es zu einer endgültigen Entscheidung durch die Berufungsinstanz kommen wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht abzusehen.“