KLS/Rowa

Nach Streit: Kommissionierer landet im Schrott Alexander Müller, 02.08.2017 10:28 Uhr

Berlin - 

Der Umsatz der Engel-Apotheke in Fulda hat sich so erfreulich entwickelt, dass Inhaber Dr. Ansgar Wieschollek plötzlich vor einem Problem stand. Sein Kommissionierer war zu klein geworden und er benötigte einen neuen. Es gibt Schlimmeres. Doch der Wechsel gestaltete sich schwieriger als erwartet, am Ende landete ein Kommissionierer im Müllcontainer.

Etwa 7000 Arzneimittelpackungen passten in den alten Kommissionierer der Engel-Apotheke, das reicht heute nicht mehr aus. Wieschollek benötigte einen neuen Automaten mit einer Kapazität von etwa 15.000 Packungen. Er entschied sich für einen Anbieterwechsel und wurde mit Rowa handelseinig, mit den Geräten des Marktführers hat er auch in seinen anderen beiden Apotheken schon gute Erfahrungen gemacht.

Der Haken: Für den Automaten in der Engel-Apotheke hatte Wieschollek im Mai 2011 einen Wartungsvertrag über zehn Jahre mit KLS geschlossen. Und der Anbieter aus Weißkirchen sah keinen Grund, den Apotheker vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen. Der Kündigung wurde widersprochen. Wieschollek war von der Hartleibigkeit seines ehemaligen Geschäftspartners überrascht. Denn nach seiner Darstellung hatte er in den vergangenen Jahren immer wieder Probleme mit dem Automaten gemeldet, die allenfalls zeitverzögert behoben worden seien. Zudem sei ihm seit fünf Jahren die Entwicklung einer Platzoptimierung versprochen worden, die es aber letztlich nie gegeben habe.

Der Apotheker beteuert, dass ihm mündlich zugesagt worden sei, der Wartungsvertrag ende selbstverständlich, wenn es keinen Automaten mehr gebe. Allein, schriftlich hat er das nicht. Der Wartungsvertrag kostet monatlich netto knapp 450 Euro. Für die Restlaufzeit von 34 Monaten schuldete Wieschollek KLS also vertragsgemäß etwas mehr als 15.000 Euro.

KLS machte ein Angebot zur Auflösung: Für die nicht entstandenen Aufwendungen bis zur Restlaufzeit werde man pauschal 2000 Euro in Abzug bringen. Wenn Wieschollek die Restsumme von etwas mehr als 13.000 Euro zahlte, würde KLS den Automaten zudem kostenlos abbauen kommen. Bei KLS vertritt man zudem den Standpunkt, dass die Apotheker von den langen Verträgen profitierten, da dies mit der Preisgarantie Kalkulationssicherheit geben würde. Oft sei eine lange Laufzeit sogar gewünscht. Branchenüblich sind allerdings Verträge zwischen zwei und fünf Jahren.

Mit dem Vorschlag von KLS war Wieschollek nicht einverstanden. Zwar hatte er nichts dagegen, dass sein bisheriger Partner den alten Automaten als Ersatzteillager nutzen könnte, aber der Nachlass erschien ihm doch etwas zu dürftig, da er für fast drei Jahre keinerlei Leistungen mehr in Anspruch nehmen würde.

Doch bevor es zu weiteren Verhandlungen kam, schaltete KLS die Anwälte ein. Zehn Tage nach dem unterbreiteten Angebot des Herstellers erhielt der Apotheker Post von einer Heidelberger Kanzlei. Die stellte klar, dass ein Anbieterwechsel kein Sonderkündigungsrecht bedeute, nicht einmal eine Aufgabe der Apotheke würde dies bedingen. Das Angebot wurde erneuert, anderenfalls werde man die vertraglich geschuldete Leistung gerichtlich geltend machen, so der Tenor.

Wieschollek startete noch einen Versuch: Man könne sich doch in der Mitte treffen, allerdings müsse KLS den Automaten noch in dieser Woche abbauen. Er erhielt wieder Post von den Anwälten, die ablehnten und ihm vorsorglich mit Schadenersatzforderungen drohten, sollte er den Fall wie angekündigt öffentlich machen.

Beide Seiten haben ihre Version von der Geschichte. KLS-Geschäftsführer Manfred Seibold sagte gegenüber APOTHEKE ADHOC, er habe Wieschollek mehrfach „Brücken gebaut“. Wenn dieser einen Käufer für den Automaten gefunden hätte, KLS hätte sich um den Umzug gekümmert. Der Apotheker bestreitet allerdings, dass es dieses Angebot gegeben habe. „Darauf hätte ich mich doch sofort eingelassen.“ Mit Seibold habe er seit Jahren nicht gesprochen.

Seibold verweist auf die geschlossene Vereinbarung. Das sei vollkommen normal, auch bei der Apothekensoftware gebe es fest vereinbarte Laufzeiten für die Nutzung. „Wir leben doch nicht in einer Bananenrepublik. Ein Vertrag ist ein Vertrag“, so Seibold gegenüber APOTHEKE ADHOC. Man könne keinen Präzedenzfall schaffen, nur weil der Kunde sich für einen anderen Anbieter entschieden habe, so Seibold. Anders sei es, wenn beispielsweise eine Apotheke in Konkurs geht. Hier habe man sich in der Vergangenheit schon mit dem Verwalter über den Verkauf des Automaten verständigt und selbstverständlich auch Abstand von den Wartungskosten genommen.

Das gilt für Wieschollek nicht und deshalb ist der Streit eskaliert. Für 2000 Euro wollte der Apotheker KLS den Kommissionierer nicht überlassen. Er zahlt vorerst weiter seinen Vertrag und hat die Sache seinem Anwalt übergeben. Die Techniker von Rowa ließ er den alten Automaten abbauen und entsorgen. Derzeit liegt er in einem Container vor der Apotheke, während drinnen der neue Kommissionierer eingebaut wird. Für die Übergangszeit hat sich Wieschollek von einem Apothekenbauer acht gebrauchte Schubladensäulen besorgt, die derzeit in seinem Büro stehen. Positiver Nebeneffekt: Das Team lerne den Automaten wieder richtig zu schätzen, berichtet der Apotheker.

Rowa will sich in den Streit zwischen Wieschollek und KLS nicht einmischen. Immerhin kennt man solche Probleme in Kelberg. Auch hier gab es einen Kunden im Süden von Frankfurt, der in die andere Richtung den Anbieter gewechselt hatte und sich nicht mehr an seinen laufenden Wartungsvertrag gebunden fühlte. Da der Apotheker Rowa zufolge gar nicht mehr auf Schreiben reagierte, trifft man sich jetzt vor Gericht wieder. Die Sache ist noch nicht entschieden.

Solche Fälle sind aber die absolute Ausnahme – schon weil Kommissionierer eher langfristige Anschaffungen sind. Doch auch bei einem Wechsel einigt man sich in der Regel, berichten namhafte Firmen unisono. Schließlich sieht man sich immer zweimal im Leben.