Ergebnis „nicht nachvollziehbar“

Warentest: Vichy floppt bei UV-Schutz 02.07.2025 13:50 Uhr

Berlin - 

Seit Dezember 2024 gilt eine neue DIN-Norm zur Bewertung von UV-Schutzprodukten. Stiftung Warentest hat auf dieser Grundlage 26 Sonnenschutzmittel getestet, darunter auch fünf Produkte aus der Apotheke. Während drei mit der Note „sehr gut“ überzeugten und eines im Mittelfeld liegt, fiel ein bekanntes Produkt wegen unzureichendem Schutz durch.

Stiftung Warentest hat 26 Sonnenschutzmittel untersucht, darunter mehrere Produkte aus der Apotheke. Grundlage des Tests war ein seit Dezember 2024 gültiger Standard zur Bewertung von UV-Schutzprodukten. Die Auswahl der Mittel erfolgte anhand ihrer Marktbedeutung und Verfügbarkeit. Ziel der Untersuchung war es, die Schutzwirkung, gesundheitliche Unbedenklichkeit, Anwenderfreundlichkeit sowie Kennzeichnung und Verpackung der Produkte objektiv zu bewerten.

Diese fünf Sonnenschutzmittel waren unter anderem im Test vertreten:

  • „Eucerin Oil Control Dry Touch Body Sun Spray Transparent“ mit Lichtschutzfaktor 50 (Beiersdorf, 12,73 Euro pro 100 Milliliter),
  • „La Roche Posay Anthelios Transparentes Spray“ mit Lichtschutzfaktor 50+ (L'Oreal, 12,95 Euro),
  • „Eau Thermale Avène Sonnenmilch Dry Touch“ mit Lichtschutzfaktor 50 (Pierre Fabre, 10,10 Euro),
  • „Sebamed Sonnenschutzlotion“ mit Lichtschutzfaktor 50+ (Sebapharma, 9,97 Euro) sowie
  • „Vichy Capital Soleil Sonnenspray mit feuchtigkeitsspendendem Hyaluron“ mit Lichtschutzfaktor 50 (L'Oréal, 12,75 Euro).

Die erstgenannten drei Produkte erzielten das Qualitätsurteil „sehr gut“ mit der Note 1,5. Sie erfüllten die Anforderungen an UVB- und UVA-Schutz vollständig, zeigten keine Auffälligkeiten bei kritischen Inhaltsstoffen und überzeugten durch sehr gute bis gute Ergebnisse in den weiteren Prüfkategorien.

Die „Sebamed Sonnenschutzlotion“ wurde insgesamt mit dem Qualitätsurteil „befriedigend“ bewertet. Zwar war der UV-Schutz ausreichend, jedoch wurden die kritischen Stoffe Di-n-hexylphthalat und Benzophenon in geringen Mengen nachgewiesen. Beide Stoffe gelten als gesundheitlich bedenklich, auch wenn laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in den festgestellten Konzentrationen kein unmittelbares Risiko besteht. Die Bewertung kritischer Inhaltsstoffe lautete „ausreichend“, was zu einer Abwertung der Gesamtnote auf 2,6 führte.

Vichy-Sonnenspray fällt durch

Das Produkt „Capital Soleil Sonnenspray mit feuchtigkeitsspendendem Hyaluron“ von Vichy mit Lichtschutzfaktor 50 erhielt hingegen das Qualitätsurteil „mangelhaft“ und wurde in weiteren Kriterien – wie Anwendung, Verpackung und Deklaration – gar nicht mehr getestet. Der Grund: „Sobald die Sonnenschutzmittel den UVB-Schutz nicht einhalten oder keinen ausreichenden UVA-Schutz bieten“, testen die Expert:innen nicht weiter.

L’Oréal bezieht Stellung

L’Oréal reagiert mit Verwunderung auf die Einschätzung von Stiftung Warentest: „Das negative Ergebnis hat uns erstaunt und ist nicht nachvollziehbar.“ Die Wirksamkeit und Sicherheit der Produkte sowie die Kundenzufriedenheit hätten für das Unternehmen „höchste Priorität“.

Vor jeder Produkteinführung werden die Produkte „in unseren Forschungszentren in Anwendungs- und objektiven instrumentellen Tests“ geprüft. Dabei werden die Produkte von erfahrenen Dermatologinnen und Dermatologen bewertet und Verbraucher:innen zur Wirksamkeit und Handhabung befragt.

„Lichtschutzfaktoren lassen wir nach der international anerkannten ISO-Methode ISO 24444:2019 ermitteln“, betont L'Oréal. „Bei jedem unserer Produkte ist immer gewährleistet, dass sie sicher und gesundheitlich unbedenklich sind.“ Das Vichy Capital Soleil Sonnenspray sei „robust und konform, um den Lichtschutzanspruch bei SPF 50 zu unterstützen“. Alle zusätzlich durchgeführten Tests, etwa zu Sand- und Reibungswiderstand, „bestätigen den angegebenen Lichtschutzfaktor“.

Bewertungsfokus auf neuer DIN-Norm

Die Bewertung erfolgte nach folgenden Kriterien mit entsprechender Gewichtung:

  • Einhalten des angegebenen UV-Schutzes nach DIN-Norm mit 55 Prozent
  • Deklaration mit 20 Prozent
  • Anwendung mit 10 Prozent
  • Verpackung mit 10 Prozent
  • Kritische Inhaltsstoffe mit 5 Prozent

Die Norm definiert verbindliche Kriterien zur Messung des Lichtschutzfaktors und des UVA-Schutzes. Sie kombiniert standardisierte In-vivo- und In-vitro-Methoden, um eine verlässliche und reproduzierbare Bewertung der UV-Schutzwirkung sicherzustellen.

Die Anwendungseigenschaften umfassten Konsistenz, Verteilbarkeit, Einziehen, Rückstände und Weißeln. Die Verpackung wurde auf Originalität, Entleerbarkeit, Füllgrad und Entsorgung geprüft. Die Deklaration erfolgte auf Vollständigkeit, gesetzliche Konformität und Lesbarkeit. Zur Beurteilung des UV-Schutzes wurde ein kombiniertes Verfahren aus Labormessung und standardisierter Anwendung an Testpersonen eingesetzt.

Kritische Inhaltsstoffe waren:

  • Octocrylen: Organischer UV-Filter für UV-B- und kurzwellige UV-A-Strahlung, diskutiert wegen hormoneller und Umweltwirkungen.
  • DHHB (Diethylaminohydroxybenzoylhexylbenzoat): Photostabiler UV-A-Filter, ebenfalls mit möglichen Gesundheits- und Umweltrisiken.
  • Benzophenon: UV-Filter mit potenziell sensibilisierender Wirkung, problematisch als Rückstand.
  • DnHP (Di-n-hexylphthalat): Phthalat-Weichmacher, unerwünschte Verunreinigung mit hormonellen Risiken.