Werbung und Rx-Boni

Vertragsstrafen: DAV kann nur zuschauen 26.08.2026 10:44 Uhr

Berlin - 

Ob irreführende Werbung oder Verstöße gegen die Rx-Preisbindung: Den ausländischen Versendern ist derzeit in ihrem Geschäftsgebahren nicht beizukommen. Dabei müssen sie sich als Partner des Rahmenvertrags eigentlich an die Bestimmungen halten, doch eine Klausel sorgt dafür, dass alleine die Kassen über etwaige Sanktionen entscheiden. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat sich selbst auf die Zuschauertribüne manövriert – und überlegt, wie er weiter vorgehen soll.