Versorgungsengpässe

Versender zählen Zweigapotheken APOTHEKE ADHOC, 21.03.2017 14:39 Uhr

Berlin - 

Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) wirft der ABDA erneut vor, in der Bevölkerung Angst vor Versorgungsengpässen zu schüren, um den politischen Druck für ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu erhöhen. Doch die Zahlen und Fakten belegten genau das Gegenteil. Die Versorgung mit Arzneimitteln sei nicht gefährdet.

„Um das Verbot des Versands rezeptpflichtiger Arzneien durchzusetzen, schürt die ABDA bei der Bevölkerung Angst, dass der Versand die regionale und lokale Versorgungsstruktur gefährde. Dabei müssten die Funktionäre nur mal ihre eigenen Zahlen anschauen, um zu sehen, dass dies nicht stimmen kann“, sagt Udo Sonnenberg, Geschäftsführer des BVDVA. Seit einiger Zeit warne die ABDA davor, dass die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln durch das Versenden von Medikamenten massiv gefährdet würde.

Doch das Gesetz regele exakt, was bei einem Notstand der Arzneimittelversorgung zu tun sei. Nur bei einem nachgewiesenen Notstand dürfe eine Apotheke eine Zweigapotheke öffnen. Sei keine Apotheke bereit, eine Zweigapotheke zu eröffnen, könne die Kommune selbst eine sogenannte Notapotheke einrichten und einen Apotheker einstellen.

Der BVDVA fasst die Zahlen zusammen: „Dies ist aber seit 2005 nicht vorgekommen. Dazu sank die Zahl der Zweigapotheken zwischen 2005 und 2015 bundesweit von 39 auf elf Offizinen. In Sachsen-Anhalt beispielsweise, wo es 2005 noch elf Zweigapotheken gab, waren es 2015 nur noch zwei. In Thüringen gab es 2005 sieben Zweigapotheken, 2015 keine mehr.“ Seit es Versandapotheken gebe, sinke die Zahl der Zweigapotheken kontinuierlich. Die Versorgung verbessere sich also.

„Wir wünschen uns, dass die ABDA in den konstruktiven Dialog eintritt und sich weniger beharrlich zeigt. Es geht gerade heute darum, die Gesundheitsversorgung weiter mit den vorhandenen, technischen Möglichkeiten zu verbessern und dazu gehört der Arzneimittelversand als gleichberechtigter Vertriebsweg. Fortschritt bedeutet eben nicht, überholte Strukturen mit Zehen und Klauen zu verteidigen, sondern sie aufzubrechen und zukunftsfähige Lösungen zu suchen“, so Sonnenberg weiter.

Zuletzt signalisierte der BVDVA Kompromissbereitschaft bezüglich der Alternativen zum Rx-Versandverbot. Die Versender könnten sich eine Einigung auf der Basis des Vorschlags der SPD-Gesundheitspolitiker Edgar Franke und Sabine Dittmar vorstellen. Damit lasse sich kurzfristig die nach dem EuGH-Urteil vom 19. Oktober aus dem Gleichgewicht geratene Wettbewerbssituation zwischen internationalen und deutschen Apotheken mit Versandhandelserlaubnis wieder ausbalancieren.

„Wir begrüßen diesen Vorschlag, weil er einen konstruktiven Lösungsweg aus der gegenwärtigen Situation mit einem vorgelegten Verbotsgesetz aufzeigt“, so der BVDVA-Vorsitzende Christian Buse. Der Verband heiße insbesondere gut, dass damit für chronisch Kranke und Patienten in hoch spezialisierten Therapien eine wichtige Versorgungsoption erhalten bliebe. „Der Rx-Versandhandel ist gerade für Chroniker eine wichtige Bezugsquelle für Medikamente. Ihnen die Möglichkeit der Bestellung über den Versandhandel zu verwehren, kann nicht im Sinne einer verantwortlich handelnden Politik sein“, so Buse.