Versandapotheken

Apo-Rot hat Ärger mit den Preisen Alexander Müller, 15.04.2013 12:20 Uhr

Kein Vergleich mit AVP: Die Versandapotheke Apo-Rot muss sich wegen ihrer Preiswerbung vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Die Versandapotheke Apo-Rot hat Ärger wegen ihrer Preiswerbung. Die Wettbewerbszentrale klagt vor dem Landgericht Hamburg gegen die vermeintlich irreführenden Preisvergleiche der Versandapotheke. Apo-Rot bewirbt zahlreiche OTC-Produkte mit Bezug auf den Apothekenverkaufspreis (AVP). Es ist nicht das erste Verfahren zu dieser Frage.

Wie viele andere Apotheken vergleicht Apo-Rot die eigenen Angebotspreise mit dem in der Lauer-Taxe hinterlegten Preis. Dieser ist jedoch in der Praxis nur von Bedeutung, wenn die OTC-Arzneimittel ausnahmsweise zu Lasten der Krankenkasse abgegeben werden. Aus Sicht der Wettbewerbszentrale handelt es sich daher eben nicht um eine Preisempfehlung des Herstellers.

Apothekenkunden könnten den AVP mit der früheren unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) verwechseln, befürchtet die Wettbewerbszentrale. Insbesondere gebe der AVP nicht die Vorstellung des Herstellers wieder, welcher Preis für das OTC-Präparat angemessen sei. Der Listenpreis sei nur zwischen Hersteller, Krankenkasse und Apotheke von Bedeutung, für den Verbraucher dagegen irrelevant. Zudem sei das Kürzel AVP nicht gängig.

Apo-Rot hatte den Begriff zwar auf der eigenen Homepage erklärt und dabei auf den ABDA-Artikelstamm verwiesen. Dieser beinhalte „alle für die Abgabe und Abrechnung von Arzneimitteln und anderen Artikeln des apothekenüblichen Sortiments erforderlichen Informationen“, so die mitgelieferte Definition. Die Daten basierten auf Meldungen der Hersteller gegenüber der Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH, heißt es außerdem auf der Internetseite von Aporot.

Doch diese Erklärungen reichten der Wettbewerbszentrale nicht aus. Verbraucher könnten damit nichts anfangen. Der zusätzliche Hinweis, rezeptpflichtige Arzneimittel und Bücher seien nicht betroffen, lasse den Verbraucher völlig ratlos zurück. Schließlich gingen Kunden üblicherweise nicht in die Apotheke, um Bücher zu kaufen.

Die Wettbewerbszentrale geht seit 2010 verstärkt gegen missverständliche Preiswerbung in Apotheken vor. In einem Fall hat sie sich vor dem Landgericht Frankfurt bereits gegen einen easy-Apotheker durchgesetzt. Doch das Franchise-Konzept will den Fall falls nötig vor den Bundesgerichtshof (BGH) bringen.

Das dürfte allerdings noch dauern: Die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) wird aller Voraussicht nach nicht mehr in diesem Jahr stattfinden.